Die Hochschulen in Baden-Württemberg bekommen mehr Geld. Daran hat auch die Opposition nichts auszusetzen. Als Kritikpunkt bleibt, dass die Studierenden bei der Verteilung weniger zu sagen haben.

Stuttgart - Der neue Finanzierungsvertrag für die Hochschulen geht langsam in die Umsetzung. Wenn der Nachtragshaushalt steht, können die Hochschulen in diesem und im nächsten Jahr 2217 neue feste Stellen einkalkulieren. Jetzt fehlt nur noch der rechtliche Rahmen um den Vertrag formal umzusetzen. Die Vereinbarung „Perspektive 2020“ ist bereits unterzeichnet. Sie garantiert den baden-württembergischen Hochschulen bis zum Jahr 2020 rund 1,7 Milliarden Euro mehr Geld und eine höhere Grundfinanzierung.

 

So sperrig wie der Titel „Hochschulfinanzierungsvertragsbegleitgesetz“ war auch die Debatte im Plenarsaal. Gleich zweimal wurde das Thema Wissenschaftspolitik aufgerufen. Die CDU hatte eine aktuelle Debatte gewünscht, das Forum aber weitgehend ungenutzt gelassen.

Sabine Kurtz, die hochschulpolitische Sprecherin der CDU, lieferte eine Zusammenfassung der bekannten Holprigkeiten der vergangenen Jahre: Sie kritisierte das zu späte Eingreifen der Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung in Ludwigsburg als Verantwortungslosigkeit und bemängelte das Auftreten Bauers in Sachen Musikhochschulen als wenig glanzvoll.

Bauer als „Sonnenscheinministerin“ tituliert

Deutlichere Worte fand Friedrich Bullinger (FDP). Bauer habe mit ihrer Attacke vor zwei Jahren den Musikhochschulen geschadet, in Ludwigsburg habe sie Hilfeleistung unterlassen. Die „Sonnenscheinministerin“ werde den Anforderungen nicht gerecht. Damit spielte Bullinger darauf an, dass Bauer von Hochschulmitarbeitern aus ganz Deutschland zur Wissenschaftsministerin des Jahres gewählt worden war. Dazu hat sicher der Finanzierungsvertrag beigetragen, der den Hochschulen im Land für die nächsten sechs Jahr mehr Planungssicherheit bietet.

An diesem „Großprojekt der Legislaturperiode“ (Bauer) hatte auch die Opposition nichts Grundsätzliches auszusetzen. Zumal die Erhöhung der Grundfinanzierung einer Empfehlung des Wissenschaftsrats entspricht. Andere Bundesländer betrachten Baden-Württemberg nach Ansicht von Grünen und SPD hierbei als Vorreiter. Andreas Deuschle (CDU) fragte allerdings süffisant, ob es „große Regierungskunst“ sei, „das Füllhorn über den Hochschulen auszuschütten“.

Streitthema studentische Mitbestimmung

Festgebissen haben sich CDU und FDP jedoch an der studentischen Mitbestimmung bei der Geldverteilung. In Zukunft dürfen die Studierendenvertretungen der Hochschulen über 20 Millionen Euro aus dem Topf der einstigen Studiengebühren verfügen. Als Kompensation für entgangene Gebühren zahlt das Land den Hochschulen seit dem Sommersemester 2012 pro Jahr und Student 280 Euro so genannter Qualitätssicherungsmittel. Das macht rund 170 Millionen Euro im Jahr.

Nach Darstellung von CDU und FDP wird die Mitbestimmung der Studierenden nun stark beschränkt, da sie nur noch über 20 Millionen bestimmen können. Bauer stellte aber am Rand der Plenarsitzung klar, dass über die gesamten Qualitätssicherungsmittel bisher nicht allein die verfasste Studierendenschaft sondern diverse Hochschulgremien unterschiedlicher Zusammensetzung bestimmt hätten.

Gremien oft nicht einig

Das funktionierte nicht an allen Hochschulen zur Zufriedenheit, wie Kai Schmidt-Eisenlohr (Grüne) und Martin Rivoir (SPD) einräumten. Weil sich die Gremien oft nicht einig wurden, konnten im Jahr 2013 laut Bauer 88,6 Millionen Euro aus den Qualitätssicherungsmitteln nicht ausgegeben werden. Schmidt-Eisenlohr lobte, nur in Baden-Württemberg könnten Studenten künftig über die Verteilung von 20 Millionen Euro bestimmen. Rivoir ergänzte, andere Studierende würden die Baden-Württemberger darum beneiden. Friedrich Bullinger (FDP) dagegen sprach von einem „Studierendenentmündigungsgesetz“, die grün-rote Koalition habe die Mitbestimmung gekippt, das sei ein „Wortbruch an den Studierenden“. Auch Andreas Deuschle nannte das Vorgehen einen herben Rückschlag für die Studierenden.