Der SSB-Sonderverkehr bei der Langen Nacht der Museen findet statt. Das hat das Stuttgarter Arbeitsgericht am Donnerstag entschieden – eine Schlappe für den Betriebsrat.

Stuttgart - Das Stuttgarter Arbeitsgericht hat am Donnerstag einen Antrag des SSB-Betriebsrates auf eine einstweilige Verfügung gegen den Stadtbahn-Sonderverkehr bei der Langen Nacht der Museen vom 14. auf den 15. März zurückgewiesen. Die Personalvertretung sah ihr Mitbestimmungsrecht bei den Sonderfahrplänen missachtet. Konkret ging es dabei um rund fünf zusätzliche Stadtbahnfahrten zwischen 1 und 3 Uhr nach dem normalen Betriebsschluss.

 

Nach Ansicht des Gerichts bedürfen Dienstpläne grundsätzlich der Zustimmung des Betriebsrates. In diesem Fall bestehe jedoch kein Verfügungsgrund, heißt es in dem Beschluss der 23. Kammer. Ein solcher liege nur dann vor, wenn die Gefahr bestehe, dass die Verwirklichung eines Rechts ohne rasche Regelung vereitelt oder wesentlich erschwert werde. Die Abwägung aller Interessen führe zu dem Schluss, „dass die Interessen der SSB überwiegen“, heißt es in der Begründung des Beschlusses. Der Betriebsrat habe nicht darlegen können, dass es wegen des Sonderfahrplans bei der Langen Nacht der Museen „unwiederbringliche Nachteile für die Belegschaft“ gebe. Bei den SSB habe zudem „ein drohender Reputationsschaden“ berücksichtigt werden müssen.

Richter rät zur außergerichtlichen Einigung

Zu Beginn der Verhandlung hatte der Kammervorsitzende Matthias Lohrmann beide Parteien eindringlich gefragt, ob sie sich nicht doch noch eine Verständigung ohne Gerichtsbeschluss vorstellen könnten.

Der Rechtsanwalt des Betriebsrates erklärte daraufhin, dass man von der SSB-Führung zwar per E-Mail einen neuen Vorschlag erhalten habe, dessen Überprüfung habe aber ergeben, dass nichts wirklich geändert worden sei. Die Gegenseite habe diensthabenden Stadtbahnfahrern zwar kurz vor dem Ende der überlangen Schicht eine Pause von rund 20 Minuten zugestehen wollen. „Das Verlassen der Stadtbahn, etwa zum Gang zur Toilette, war aber nicht gestattet“, erklärte ein Mitglied des Betriebsrates dem Gericht. „Die Kollegen sollten sich in dem möglicherweise voll besetzten Fahrgastraum aufhalten.“ Von Erholung könne daher keine Rede sein.

Der Betriebsratsvorsitzende ist enttäuscht

Aus Sicht der SSB wurde vorgetragen, dass es an den Stadtbahnstrecken an vielen Stellen „direkt hinter dem Prellbock“ leicht erreichbare Toiletten gebe. Durch die zugestandene kurze Ablösung könnten sich die Fahrer auch in der Stadtbahn erholen. Der SSB-Anwalt betonte, dass eine einstweilige Verfügung zum Schutze der Arbeitnehmer nicht erforderlich sei.

Der SSB-Betriebsratsvorsitzende Klaus Felsmann äußerte sich enttäuscht über den Beschluss des Arbeitsgericht. „Der Betriebsrat wurde entrechtet“, sagte er. Das Recht der Arbeitnehmer auf Mitbestimmung sei nicht gewürdigt worden.