Zum ersten Mal hat ein Gericht zwei Raser, die bei einem illegalen Autorennen einen Mensch töteten, wegen Mordes verurteilt. Unabhängig davon, ob das Urteil Bestand hat, wird es zumindest die Diskussion über schärfere Gesetze wieder aufleben lassen, meint StZ-Autorin Hilke Lorenz.

Familie/Bildung/Soziales: Hilke Lorenz (ilo)

Berlin - Auch wenn das Berliner Urteil vom Bundesgerichtshof geprüft werden wird, hat das Landgericht bereits am Montag Rechtsgeschichte geschrieben. Zum ersten Mal in der deutschen Rechtsprechung hat ein Gericht zwei angeklagte Raser, durch deren illegales Wettrennen ein Mensch gestorben ist, wegen Mordes verurteilt. In diesem Fall war die Westberliner Innenstadt der Austragungsort für das tödliche Kräftemessen. Doch die Schauplätze sind austauschbar. Das Urteil ist es vielleicht nicht. Es lautet auf lebenslang und ist das, was sich eine beunruhigte Öffentlichkeit mehrheitlich erhofft hat. Das Gericht hat ein Auto als Waffe eingestuft und den beiden verurteilten Teilnehmern an einem nächtlichen Autorennen für ihr Tun Mordmerkmale attestiert.

 

Reflex nach harter Bestrafung

Das ist mehr als eine juristische Fingerübung. Das ist, sollte der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechtsauffassung der Berliner Richter teilen, die Anwendung des Mordparagrafen auf eine sich verändernde Welt, in der sich viele Menschen nicht mehr sicher und geschützt fühlen. Doch der Spruch stellt nicht populistisch das Drängen der Opfer in den Mittelpunkt, sondern nüchtern analysierend die Tat als solche. Wirkliche Wiedergutmachung kann ein Urteil ohnehin nur bei materiellen Schäden leisten. Wenn es um den Tod geht, ist jede Strafe lediglich eine Annäherung an den Verlust eines Menschen.

Der Reflex nach harter Bestrafung ist durchaus nachvollziehbar. Wer im Leichtsinn und testosterongetrieben Mutproben auf öffentlichen Straßen auslebt und die tödliche Gefahr, die davon für andere ausgeht, nicht erkennt oder gar ausblendet, soll dafür spürbar zur Rechenschaft gezogen werden. Denn wer den Rasern in die Quere kommt, wird ohne eigenes Zutun zum Opfer. In Zeiten, in denen häufig von gefühlter Gerechtigkeit gesprochen wird, wird der Berliner Schuldspruch auf viel Zustimmung treffen.

Mehr als eine Ordnungswidrigkeit

Die Frage ist nur, ob er von Bestand sein wird, ob der Wunsch der Öffentlichkeit nach harter Bestrafung und die rechtlichen Möglichkeiten auch nach Auffassung des BGH in Übereinstimmung zu bringen sind. Die Berliner Staatsanwaltschaft und das Landgericht haben sich in dem Verfahren weit herausgewagt und den Mordparagrafen vielleicht auch ein bisschen im Sinne der Abschreckung interpretiert. Das mag durchaus demonstrativen Charakter haben, auch wenn die Kammer für sich in Anspruch nimmt, in diesem Fall schlicht Strafrecht anzuwenden. Alles andere würde auch ihre Zuständigkeit überschreiten.

Das bisher zur Verfügung stehende Strafmaß für ein motorisiertes Kräftemessen wie jenes in Berlin ist sehr bescheiden: Ein illegales Autorennen wird als Ordnungswidrigkeit gewertet, die mit einer Geldstrafe in Höhe von 400 Euro und einem Monat Führerscheinentzug geahndet wird. Stirbt ein Mensch dabei, liegt eine Straftat vor und kann als fahrlässige Tötung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren abgeurteilt werden. Ein weiter gehender Gesetzentwurf der Bundesländer liegt in den Schubladen der zuständigen Justiz- und Verkehrsministerien. Er sieht Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren vor.

Vielleicht ist gerade die Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens ein beabsichtigter Nebeneffekt dieser Gerichtsentscheidung. Für den vorliegenden Fall gilt jedoch: Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Die Verteidigung will es von höchster Instanz prüfen lassen und will, wie direkt nach dem Prozessende verkündet, in Revision gehen. Ein Gericht kann den Strafrahmen, den ihm der Gesetzgeber vorschreibt, nicht verlassen. Aber es kann ihn kreativ nutzen und zumindest deutlich vernehmbar anmahnen, die begonnene politische Diskussion wieder aufzunehmen und vor allem zu einem Ende zu führen. Das ist die über den Fall hinausgehenden Bedeutung des Berliner Urteils.