Suchmaschinen sollen künftig bezahlen, wenn sie Pressetexte weiter verbreiten. Das stößt auf Kritik.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Berlin - Die Piraten sind nicht die Einzigen, die das Internet betrachten als einen großen Supermarkt, in dem möglichst alle (fremden) Angebote gratis zu haben sein sollten. Nach einem ähnlichen Geschäftsprinzip funktionieren auch Google und vergleichbare Suchmaschinen. Allerdings präsentieren solche Unternehmen Textmaterial, für das andere schon bezahlt haben: etwa Zeitungsartikel.

 

Der Konflikt zwischen Presseverlagen und Google & Co schwelt seit Jahren. Nach zähen Verhandlungen hat das Bundeskabinett jetzt ein Gesetz verabschiedet, das die Interessen der Verlage wahren soll. Das neue Leistungsschutzrecht verpflichtet andere Nutzer, die auf verlegerische Angebote zugreifen, zu Lizenzzahlungen. In welchem Umfang diese realisiert werden können, ist aber noch unklar. Das neue Gesetz ist zudem heftig umstritten.

Blogger bleiben von Lizenzgebühren verschont

Zahlungspflichtig werden neben Suchmaschinen auch sogenannte Aggregatoren; das sind Internetdienstleister, die Medieninhalte sammeln und aufbereiten. Das Gesetz zielt auf alle Unternehmen, „deren Geschäftsmodell darauf ausgerichtet ist, für die eigene Wertschöpfung auch auf die verlegerische Leistung zuzugreifen“. Die Verlage profitieren einerseits davon, wenn Google News , Commentarist oder ähnliche Netzanbieter auf ihre Seiten verweisen. Andererseits verdienen diese damit Geld, während die Verlage die wesentlichen Kosten zu bestreiten haben – zum Beispiel Honorare für Texte und Fotos.

Google & Co brauchen künftig eine Lizenz, um auf Verlagsangebote zugreifen zu können. Dafür werden wohl Gebühren erhoben. Es bleibt aber den einzelnen Verlagen überlassen, dies mit den Internetfirmen auszuhandeln – oder ihre Rechte von sogenannten Verwertungsgesellschaften wahrnehmen zu lassen. Nicht betroffen von dem neuen Gesetz sind Blogger, Verbände, Anwaltskanzleien, private oder ehrenamtliche Nutzer sowie Unternehmen, die ihr Geld nicht mit der Aufbereitung fremder Texte verdienen.

Umstrittenes Gesetz: „wie eine Ampel auf der Autobahn“

Offen ist bis jetzt auch, welchen Anteil die Verlage an die Verfasser der Texte abführen. Im Gesetz heißt es dazu: „Der Urheber ist an der Vergütung angemessen zu beteiligen.“ Vor allem freie Journalisten argwöhnen, dass die Verlage kassieren werden, sie selber aber leer ausgehen.

Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) wertet das Leistungsschutzrecht als „wichtiges Signal der Bundesregierung für den Schutz geistigen Eigentums auch im digitalen Zeitalter“. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger begrüßt das Gesetz, weil es dazu diene, „die gemeinsamen Leistungen von Verlegern und Journalisten besser schützen zu können“.

Google kritisiert, die Norm bedeute „weniger Informationen, höhere Kosten und massive Rechtsunsicherheit“. Die SPD hält das Gesetz für „nicht notwendig und kontraproduktiv“. Sie befürchtet eine „Einschränkung der Informationsfreiheit und anderer Grundprinzipien des Netzes“. Die Grünen sagen: „Es wird klamme Presseverlage nicht retten und Journalisten kaum Einnahmen bescheren, stattdessen aber die Vielfalt im Netz einschränken.“ Die Linkspartei hält das Gesetz für „unnötig wie eine Ampel auf der Autobahn“.