Offenbar aus Beziehungsfrust hat ein 46-jähriger Mann aus Weil der Stadt zu tief in die Flasche geschaut und sich dann hinters Lenkrad seines Autos gesetzt. Jetzt wurde er verurteilt.

Leonberg - Offenbar aus Beziehungsfrust hat ein Mann aus Weil der Stadt zu tief in die Flasche geschaut und sich dann hinters Lenkrad seines Autos gesetzt. Doch die bei ihm festgestellten fast zwei Promille waren nicht der einzige Grund, weshalb der 46-Jährige besser beraten gewesen wäre, den Wagen stehen zu lassen. Weil er schon früher betrunken unterwegs war, hatte er bei seiner Spritztour keinen Führerschein.

 

Der Mann ist jetzt am Leonberger Amtsgericht wegen Trunkenheit im Verkehr sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden, die drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Überdies muss er 2000 Euro bezahlen. Den Führerschein darf er frühestens nach 18 Monaten wieder beantragen.

Frau weg und Streit mit der Freundin

Glück im Unglück

Trotz der einschlägigen Vorstrafen beließ es die Vorsitzende Amtsrichterin Sandra De Falco ein letztes Mal bei einer Bewährungsstrafe. „Der Vorwurf wurde eingeräumt und mit zwei Kilometern war die gefahrene Strecke vergleichsweise kurz“, erklärte die Richterin bei der Urteilsbegründung. „Sie können aber von Glück reden, dass niemand zu schaden gekommen ist.“

Der 46-Jährige sprach bei seiner Vernehmung von einem „groben Foul“ und rechtfertigte den Fehltritt im vergangenen Juni mit Beziehungsproblemen. „Das war kurz nach der Trennung von meiner Frau, und dann gab es auch noch einen Streit mit meiner Freundin“, erklärte der Betriebsleiter einer Firma.

Nachdem er zu Hause das ein oder andere Gläschen Wein zu viel getrunken habe, sei er mit dem Taxi zu der Wohnung einer Bekannten der Freundin gefahren, wo diese das gemeinsame Auto abgestellt habe. „Mit dem Wagen bin ich anschließend zu einem Lokal weitergefahren“, berichtete der Mann. Dort wurde er schließlich von der Polizei angetroffen, die zuvor die Bekannte verständigt hatte.

Wein, Jacky-Cola, Schorle, Ouzo

Ouzo, Wein und Jacky-Cola

Wie der Mann erzählte, habe er neben mehreren Gläsern Wein und Jacky-Cola auch sieben Weinschorle sowie Ouzo konsumiert. Die durchgeführte Blutkontrolle ergab einen Alkoholgehalt von 1,9 Promille. Bereits im Juni 2011 wurde der 46-Jährige wegen Trunkenheit im Verkehr zu einem Bußgeld verurteilt. Damals musste er ebenfalls den Führerschein abgeben. Keine fünf Monate später wurde er erneut erwischt und wegen Trunkenheit im Verkehr sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis mit einer Bewährungsstrafe belegt.

Die Staatsanwältin hatte für den Wiederholungstäter eine sechsmonatige Freiheitsstrafe mit einer Bewährungszeit von vier Jahren gefordert, dazu eine Geldstrafe von drei Monatsgehältern sowie eine isolierte Führerscheinsperre von zwei Jahren. Der Verteidiger war zwar mit der geforderten Freiheitsstrafe einverstanden, doch er sprach sich für eine reduzierte Geldstrafe aus und hielt eine zwölfmonatige Führerscheinsperre für ausreichend.

Der Mann befindet sich derzeit in psychologischer Betreuung, um seine Alkohol- und Verkehrsprobleme in den Griff zu bekommen. Laut einer vorgelegten ärztlichen Bescheinigung ist er auf einem guten Weg.