Die Feuerwehrleute finden nach dem Löschen in der Wohnung ein selbst gebasteltes Drogenlabor und geschmuggeltes Kokain und rufen die Polizei. Jetzt muss der Inhaber für zwei Jahre und acht Monate hinter Gitter.

Leonberg - Leonberg - Da kann man wohl nur sagen: Dumm gelaufen! Weil er bei der Verarbeitung von Haschisch versehentlich seine Wohnung in Brand steckte, ging ein 52 Jahre alter Leonberger der Polizei ins Netz (wir berichteten). Bei der Durchsuchung fanden die Beamten Joints, Haschisch-Öl und Kokain – dieses hatte er aus Holland eingeschmuggelt.

 

Jetzt ist der Mann am Leonberger Schöffengericht wegen der unerlaubten Einfuhr und des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden.

Mithilfe eines selbst gebastelten Destilliergerätes stellte der Leonberger in seinem Badezimmer aus Haschisch Öl her. Doch an einem Augustwochenende vor einem Jahr ging sein „Drogenlabor“ buchstäblich in Rauch auf. Weil er kurz zuvor Drogen genommen hatte und deshalb nicht auf der Höhe des Geschehens war, bemerkte er zu spät, dass eine für die Herstellung verwendete Plastikpfanne in Brand geraten war. Kurz darauf stand die komplette Wohnung in Flammen.

Verdächtiges Destilliergerät beim Löschen entdeckt

Die am Tatort eingetroffenen Beamten staunten nicht schlecht, als sie von der Feuerwehr auf das verdächtige Destilliergerät aufmerksam gemacht wurden. „Zuerst dachten wir, der Mann ist ein Schwarzbrenner, doch das hat sich schon bald als falsch erwiesen“, sagte der Polizist vor Gericht und fügte hinzu: „In der Wohnung hatte es ausgesehen wie in einem Tabakladen.“ Neben der semiprofessionellen Destille im Badezimmer fanden die Beamten 1200 Euro Bargeld, jede Menge Joints, dazu 1300 Milliliter Haschisch-Öl und 35 Gramm Kokain, das er bei einer Fahrt nach Holland „ziemlich günstig“ erstanden hatte, wie der Mann bei der polizeilichen Vernehmung freiwillig einräumte.

Letzteres versuchte er noch vor dem Eintreffen der Polizei verschwinden zu lassen und steckte es seiner 17-jährigen Tochter zu – doch ohne Erfolg. „Ich wollte den Stoff eigentlich in der Toilette hinunterspülen, aber das Feuer hatte mir den Weg abgeschnitten“, erklärte der 52-Jährige, der mit einer Rauchvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert wurde. Sonst wurde aber niemand in dem Mehrfamilienhaus verletzt. Zwei Tage später konnte ihn die Polizei in der Wohnung seiner getrennt lebenden Ehefrau dingfest machen. Seitdem saß er in der Untersuchungshaft.

Wie der Angeklagte vor Gericht angab, habe er schon viele Jahre Drogen konsumiert – vor allem immer dann, wenn es in seinem Leben schwierig wurde. „Zuerst wurde ich arbeitslos, später hatte sich meine Frau von mir getrennt und nahm die Kinder mit“, berichtete der Mann, der 1988 nach Deutschland kam und sich zunächst als Schlosser, später als selbstständiger Kraftfahrer verdingte. Wegen seiner Drogensucht war er schon mehrmals mit dem Gesetz in Konflikt geraten. 2001 wurde er zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt, weil er zu Hause Cannabis-Pflanzen angebaut und den daraus gewonnenen Stoff in Umlauf gebracht hatte. 2009 stand er ebenfalls wegen Drogenhandels vor Gericht – diesmal musste er aber für zwei Jahre und acht Monate hinter Gitter. Damals habe er sich auch vergeblich um einen Therapieplatz bemüht, berichtete der Angeklagte.

Gehandelt habe er diesmal aber nicht mit den Drogen, wie der Leonberger beteuerte. „Alles, was ich hatte, war für mich“, betonte der 52-Jährige und erklärte, dass die aufgefundenen 1200 Euro für den Führerschein seiner Tochter gedacht waren. Woher der arbeitslose Mann überhaupt das Geld hatte, um das Rauschgift zu kaufen, wollte der Staatsanwalt wissen, bevor er dann ob der Antwort ziemlich verdutzt dreinblickte. Denn das Geld kam quasi direkt aus der Staatskasse. „Wegen einer früheren unrechtmäßigen Einziehung meines Führerscheins hatte ich eine Abfindung erhalten“, erklärte der Leonberger, der es teilweise in Drogen anlegte. Besonders verwerflich: mit dem Haschisch versorgte er auch hin und wieder seine minderjährige Tochter. Seine Rechtfertigung: „Sie hatte davor synthetische Drogen genommen und ich wollte sie auf diese Weise davon wegbringen“, erklärte der Mann, der zwar gestand, dass es eine „hirnrissige Idee“ gewesen sei. Doch einen anderen Ausweg habe er nicht gesehen.

Richter empfiehlt eine Drogentherapie in Haft

Für die Bemühungen des Leonbergers, seiner Tochter zu helfen, zeigte der Amtsrichter Armin Blattner Verständnis. „Aber die Handlung war alles andere als korrekt“, befand er. In Anbetracht der Vorstrafen fand er eine Haftstrafe für angemessen. Allerdings hielt er eine Rückstellung für möglich, sollte der 52-Jährige im Gefängnis eine Drogentherapie aufnehmen. Am Ende redete er dem Mann ins Gewissen: „Ihre Kinder wollen ihren Vater haben und ihn nicht im Gefängnis besuchen müssen.“

Der Staatsanwalt hatte drei Jahre Haft gefordert, da er davon überzeugt war, dass der Angeklagte auch mit Drogen gehandelt habe. Den Haftbefehl wollte er übrigens aufrechterhalten wissen, damit sich der 52-Jährige nicht ins Ausland absetzt. Dies hatte sein Verteidiger vehement ausgeschlossen. „Der Lebensmittelpunkt meines Mandanten ist hier, wo auch seine Kinder sind“, sagte dieser und betonte mit Blick auf den Vorwurf des Drogenhandels: „In der Wohnung wurden keine Verkaufsutensilien und auch keine Streckmittel gefunden.“

Mit dem Urteil war der 52-Jährige noch gut bedient. Denn hätte er sich wegen Brandstiftung und Weitergabe der Drogen an seine minderjährige Tochter verantworten müssen, wäre das Strafmaß wohl höher ausgefallen.