Viel Geld, Zeit und auch Herzblut sei in den Aufbau der Jugendarbeit investiert worden. „Während wir diesen Aufbau vorantreiben, sind hintenrum im Geheimen ganz andere Dinge abgelaufen“, sagt Gutmann enttäuscht.

 

Letztendlich liegt alles im Ermessen der Vereinsmitglieder. Denn rechtlich gesehen ist die Auflösung eines Vereins an viele Hürden gebunden. Sie muss mit einer Mehrheit von vier Fünfteln der Mitglieder beschlossen werden, dabei muss mindestens ein Drittel aller Mitglieder in der Versammlung anwesend sein. Interessant ist auch, wie es dann mit dem Vermögen der Stadtkapelle weitergeht. Denn in der Satzung ist festgehalten, dass das an die Stadt fällt und diese es ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwenden darf.