Während sie spricht, schüttelt ihr Bruder immer wieder den Kopf und wischt mit der Hand durch die Luft. Dann dreht er sich demonstrativ mit dem Stuhl von ihr weg

 

Selbst als sie auf den Boden gefallen sei, habe er nicht von ihr abgelassen. „Er hörte gar nicht mehr, auf mich einzuschlagen und trat am Ende auch noch zu“, schilderte die Frau.„Er ist so was von ausgeflippt, da fehlen mir noch heute die Worte“, sagt die 50-Jährige, die laut eigener Aussage „grün und blau“ geschlagen wurde. Erst als ihre Schwester und die Mutter dazwischengegangen seien, habe er sich von ihr entfernt. Die Leonbergerin trug Prellungen am Kopf, Jochbein und an den Rippen sowie ein Schleudertrauma davon – sie musste im Krankenhaus behandelt werden.

Mutter verweigert die Aussage

Während die Schwester den Übergriff weitgehend bestätigen konnte und laut eigener Aussage auch selbst von dem Angeklagten angegangen wurde, machte die Mutter Gebrauch von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht. Unter Tränen ließ die 80-jährige Leonbergerin das Gericht lediglich wissen, dass ihr Sohn „vielleicht professionelle Hilfe braucht“.

Mit dem Urteil war das Gericht auch der Forderung der Staatsanwaltschaft gefolgt. Der Anwalt des nicht vorbestraften Leonbergers sprach derweil von „erheblichen Zweifeln“ an der Schuld seines Mandanten und plädierte auf Freispruch. „Eine Schwester berichtete von Faustschlägen, die andere wiederum von Schlägen mit offener Hand“, betonte dieser. Außerdem stellte er auch die Verletzungen der Frau in Frage, weil sowohl die behandelnde Ärztin als auch die vernehmende Polizeibeamtin damals nicht mehr als Rötungen bei ihr hätten feststellen können.

Noch immer Angst vor dem Bruder.

Auf seinen Antrag hin musste deshalb auch die Assistenzärztin aussagen – sie hatte allerdings erklärt, dass es durchaus Tage dauern könne, bis aus Rötungen Hämatome werden. Dass sie „grün und blau“ geschlagen wurde, hatte am letzten Verhandlungstag auch der Lebensgefährte der Frau bestätigt. Nicht zuletzt legten mehrere Fotos diesen Schluss nahe.

Während sie spricht, schüttelt ihr Bruder immer wieder den Kopf und wischt mit der Hand durch die Luft. Dann dreht er sich demonstrativ mit dem Stuhl von ihr weg

Selbst als sie auf den Boden gefallen sei, habe er nicht von ihr abgelassen. „Er hörte gar nicht mehr, auf mich einzuschlagen und trat am Ende auch noch zu“, schilderte die Frau.„Er ist so was von ausgeflippt, da fehlen mir noch heute die Worte“, sagt die 50-Jährige, die laut eigener Aussage „grün und blau“ geschlagen wurde. Erst als ihre Schwester und die Mutter dazwischengegangen seien, habe er sich von ihr entfernt. Die Leonbergerin trug Prellungen am Kopf, Jochbein und an den Rippen sowie ein Schleudertrauma davon – sie musste im Krankenhaus behandelt werden.

Mutter verweigert die Aussage

Während die Schwester den Übergriff weitgehend bestätigen konnte und laut eigener Aussage auch selbst von dem Angeklagten angegangen wurde, machte die Mutter Gebrauch von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht. Unter Tränen ließ die 80-jährige Leonbergerin das Gericht lediglich wissen, dass ihr Sohn „vielleicht professionelle Hilfe braucht“.

Mit dem Urteil war das Gericht auch der Forderung der Staatsanwaltschaft gefolgt. Der Anwalt des nicht vorbestraften Leonbergers sprach derweil von „erheblichen Zweifeln“ an der Schuld seines Mandanten und plädierte auf Freispruch. „Eine Schwester berichtete von Faustschlägen, die andere wiederum von Schlägen mit offener Hand“, betonte dieser. Außerdem stellte er auch die Verletzungen der Frau in Frage, weil sowohl die behandelnde Ärztin als auch die vernehmende Polizeibeamtin damals nicht mehr als Rötungen bei ihr hätten feststellen können.

Noch immer Angst vor dem Bruder.

Auf seinen Antrag hin musste deshalb auch die Assistenzärztin aussagen – sie hatte allerdings erklärt, dass es durchaus Tage dauern könne, bis aus Rötungen Hämatome werden. Dass sie „grün und blau“ geschlagen wurde, hatte am letzten Verhandlungstag auch der Lebensgefährte der Frau bestätigt. Nicht zuletzt legten mehrere Fotos diesen Schluss nahe.

Die Leonbergerin, die bei der Urteilsverkündung nicht zugegen war, trug bei der Prügel-Attacke ihres Bruders Prellungen am Kopf, am Jochbein und an den Rippen davon – sie musste damals im Krankenhaus behandelt werden. „Die äußeren Verletzungen sind abgeklungen, aber was bleibt, sind die psychischen Folgen für das Opfer“, konstatierte die Richterin. Laut eigener Aussage habe die Frau nämlich noch immer Angst davor, ihrem Bruder zu begegnen. Entschuldigt hat sich dieser übrigens bis heute nicht.