Aber dies füge sich in das Bild ein, das viele ehemalige Mitarbeiterinnen, die in der Verhandlung vernommen wurden, gezeichnet hätten – je psychisch labiler oder wirtschaftlich abhängiger diese seien, desto zudringlicher sei der Angeklagte gewesen. Offenbar hatte dieser die beiden Frauen immer wieder unter Druck gesetzt, damit es zum Geschlechtsverkehr kam. Während die eine Geldprobleme hatte und auf den Job angewiesen war, erpresste er die andere mit der von ihm zur Verfügung gestellten Wohnung über den Geschäftsräumen.

 

Keine Verhütung

Im Rahmen der Strafzumessung konnte das Gericht nichts finden, das für den 54-Jährigen sprechen würde – dafür umso mehr Belastendes: Neben einer Verurteilung wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung legte das Gericht ihm auch zum Nachteil aus, dass es in beiden Fällen zum Samenerguss kam und er nicht verhütet hatte. Dann wären die Folgen für die Frauen, die teilweise nicht mehr arbeitsfähig und auf psychologische Behandlung angewiesen seien, erheblich gewesen, sagte Richterin De Falco. Vor allem der früheren Sekretärin mache die Sache auch in ihrem neuen Job zu schaffen, wie ihre Bekannte vor Gericht erzählte. Über die eingereichten Anträge auf die Zahlung von Schmerzensgeld fällte das Gericht derweil keine Entscheidung.

Der Familienvater, seit gut 20 Jahren Chef einer Firma mit rund 70 Mitarbeitern, hatte die Vorwürfe bis zum Schluss abgestritten und von einer „Verschwörung“ gegen ihn gesprochen, um „seine wirtschaftliche Existenz zu vernichten“.

Plädoyers nicht in der Öffentlichkeit

Dass die Initiative von den Frauen ausgegangen sei, wie er in der Verhandlung behauptet hatte, wertete das Gericht als reine Schutzbehauptung. Auch der Aussage einer Subunternehmerin, die am letzten Verhandlungstag angab, dass sie mit dem 54-Jährigen an dem Tag der ersten Vergewaltigung beruflich unterwegs war, schenkte die Richterin keinen Glauben.

Die Plädoyers der Staatsanwältin, der beiden Verteidiger und der Nebenklage-Anwälte sowie das letzte Wort des Firmenchefs fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt – wie schon zuvor die Vernehmung der beiden Frauen, die in der Verhandlung als Nebenklägerinnen auftraten.

Nach Ansicht des Gerichts hatte der Mann auch eine frühere Reinigungskraft während der Arbeit in der Sauna eines Fitnesscenters gegen ihren Willen zum Geschlechtsverkehr gezwungen. „Ihre Angaben, dass sie nicht nur einmal, sondern mehrmals pro Monat sexuelle Übergriffe erdulden musste, lässt die Sache monströs erscheinen“, sagte die Richterin.

Unternehmer nutzt Abhängigkeiten der Mitarbeiterinnen aus

Aber dies füge sich in das Bild ein, das viele ehemalige Mitarbeiterinnen, die in der Verhandlung vernommen wurden, gezeichnet hätten – je psychisch labiler oder wirtschaftlich abhängiger diese seien, desto zudringlicher sei der Angeklagte gewesen. Offenbar hatte dieser die beiden Frauen immer wieder unter Druck gesetzt, damit es zum Geschlechtsverkehr kam. Während die eine Geldprobleme hatte und auf den Job angewiesen war, erpresste er die andere mit der von ihm zur Verfügung gestellten Wohnung über den Geschäftsräumen.

Keine Verhütung

Im Rahmen der Strafzumessung konnte das Gericht nichts finden, das für den 54-Jährigen sprechen würde – dafür umso mehr Belastendes: Neben einer Verurteilung wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung legte das Gericht ihm auch zum Nachteil aus, dass es in beiden Fällen zum Samenerguss kam und er nicht verhütet hatte. Dann wären die Folgen für die Frauen, die teilweise nicht mehr arbeitsfähig und auf psychologische Behandlung angewiesen seien, erheblich gewesen, sagte Richterin De Falco. Vor allem der früheren Sekretärin mache die Sache auch in ihrem neuen Job zu schaffen, wie ihre Bekannte vor Gericht erzählte. Über die eingereichten Anträge auf die Zahlung von Schmerzensgeld fällte das Gericht derweil keine Entscheidung.

Der Familienvater, seit gut 20 Jahren Chef einer Firma mit rund 70 Mitarbeitern, hatte die Vorwürfe bis zum Schluss abgestritten und von einer „Verschwörung“ gegen ihn gesprochen, um „seine wirtschaftliche Existenz zu vernichten“.

Plädoyers nicht in der Öffentlichkeit

Dass die Initiative von den Frauen ausgegangen sei, wie er in der Verhandlung behauptet hatte, wertete das Gericht als reine Schutzbehauptung. Auch der Aussage einer Subunternehmerin, die am letzten Verhandlungstag angab, dass sie mit dem 54-Jährigen an dem Tag der ersten Vergewaltigung beruflich unterwegs war, schenkte die Richterin keinen Glauben.

Die Plädoyers der Staatsanwältin, der beiden Verteidiger und der Nebenklage-Anwälte sowie das letzte Wort des Firmenchefs fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt – wie schon zuvor die Vernehmung der beiden Frauen, die in der Verhandlung als Nebenklägerinnen auftraten.