Obergrenze
Die Parteien mussten sich ihre Plakatierungen beim Ordnungsamt der Stadt genehmigen lassen. Jede Partei darf an maximal 80 Standorten Plakate, beziehungsweise Plakatständer bis zur Größe DIN-A 0 aufstellen – einschließlich der Ortsteile Gebersheim, Höfingen und Warmbronn. Pro Standort sind maximal drei Plakate erlaubt. Mit der Plakatierung beginnen durften die Parteien am 11. August.

 

Verbote
Verboten sind Plakate unter anderem an Fußgängerunterführungen und Radwegen, an Brückengeländern und Straßenkreuzungen, sofern nicht ein Mindestabstand von 15 Metern eingehalten wird. Auch jenseits der Ortsschilder sowie an unübersichtlichen Stellen darf nicht plakatiert werden.