Derzeit nähmen die beiden an Gesprächen bei der Suchtberatungsstelle teil, wie sie erzählten. „Bei den Problemen, die Sie haben, bringen ein paar Gespräche aber nicht wirklich viel“, befand die Richterin, die beim Blick in die Vorstrafen nur noch mit dem Kopf schüttelte. Neun Voreintragungen listete der Bundeszentralregisterauszug des 33-Jährigen auf, darunter neben Körperverletzung auch Sachbeschädigung und Trunkenheit im Verkehr. Bei dem Böblinger waren es insgesamt 18 Vorstrafen, schon einmal musste er für elf Monate hinter Gitter.

 

Auch wenn der 33-Jährige nicht zugeschlagen hat, sprach Richterin Steinhart von einem „gemeinschaftlichen Zusammenwirken“ der beiden. Allerdings betonte sie, dass der Göppinger bei der Attacke nur eine „Nebenrolle“ gespielt habe – außerdem ging sie bei ihm aufgrund der hohen Alkoholisierung von einer verminderten Schuldfähigkeit aus. Letztlich verurteilte sie ihn zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten. Ein Jahr und zwei Monate lautete indes das Strafmaß für den 37-Jährigen. Nicht zuletzt wegen der Vorstrafen kamen für die Richterin in beiden Fällen nur noch Freiheitsstrafen ohne Bewährung in Betracht. Am Ende polterte sie: „Die Justiz gab Ihnen genügend Chancen, aber Sie haben sie leider nicht genutzt!“