Ein Degerlocher Hausbesitzer darf an der Löwenstraße ein Werbeplakat aufhängen. Allerdings darf er dafür nicht – wie er es eigentlich vorhatte – eine gespendete Sitzbank entfernen.

Degerloch - Vor einiger Zeit hat ein Eigentümer des Gebäudes an der Epplestraße, Ecke Löwenstraße, einen Antrag auf Baugenehmigung für ein Werbeplakat gestellt. Vor der Wand, an der das Plakat künftig hängen soll, ist derzeit eine Sitzbank aufgestellt. Dies würde nach Ansicht des Eigentümers die Sicht auf das Plakat behindern. Er forderte deshalb eine Versetzung der Bank. Das haben allerdings sowohl der Bezirksbeirat als auch die Stadtverwaltung kürzlich abgelehnt. Der Bezirksbeirat hat stattdessen während seiner Sitzung im Mai vorgeschlagen, die Baugenehmigung abzuändern, so dass nur eine kleinere Werbewand aufgehängt werden darf.

 

Ja zur Werbewand

Die Stadt hat jetzt auf die Anfrage des Bezirksbeirats nach Beibehaltung der Baugenehmigung geantwortet. Diese sei im Wissen um die Bank erstellt worden. Der Gebäudeeigentümer darf seine Werbewand also in der gewünschten Größe realisieren. Aber: „Sollte der Eigentümer die Bank für die Montage entfernen und wieder aufstellen müssen, muss er das aber eigenfinanziert leisten“, zitierte die Degerlocher Bezirksvorsteherin Brigitte Kunath-Scheffold das Schreiben der Stadt Stuttgart bei der jüngsten Sitzung des lokalpolitischen Gremiums.