Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Zugleich erhebt die Gewerkschaft zwei inhaltliche Forderungen, mit denen „Antworten auf eine Arbeitswelt der Zukunft gegeben werden sollen“, wie der Zweite Vorsitzende Jörg Hofmann sagte. Mit der Bildungsteilzeit werde Neuland betreten. Dabei gehe es nicht um die einfache Qualifizierung im Job, sondern um den Erwerb weiterer Abschlüsse, die berufliche Fortschritte ermöglichen. Im Visier sind drei Zielgruppen.

 

An- und Ungelernte: Wer ohne formale Qualifikation als an- und ungelernte Kraft im Betrieb arbeitet, soll die Möglichkeit erhalten, zum Beispiel eine Facharbeiterausbildung nachzuholen. Dies gilt auch für Beschäftigte, deren Qualifikation veraltet und auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr gefragt ist. Das Nettoentgelt soll auf einem Niveau gesichert werden, das den Lebensstandard erhält.

Junge Berufseinsteiger aus der dualen Ausbildung: Diese Gruppe der Ausgelernten soll im Anschluss einen akademischen Abschluss erlangen können. Gedacht ist an Stipendienmodelle in Kombination mit öffentlicher Förderung und Beschäftigung in den Semesterferien. Die Wiedereinstellungsgarantie soll inklusive sein. Dann können sie zum Beispiel drei Monate im Jahr im erlernten Beruf weiterarbeiten.

Fachkräfte: Beschäftigte, die sich nach längerer Tätigkeit neu orientieren wollen oder eine „zweite Chance“ benötigen, sollen sich für eine Weiterbildung zum Meister, Techniker, Fachwirt oder für einen Masterabschluss entscheiden können. Vorstellbar sei dies im klassischen Teilzeit- oder im Blockmodell.

„Teilhabe an beruflicher Bildung muss ein belastbarer Anspruch und darf nicht Gnadenakt der Arbeitgeber sein“, so Hofmann. Bislang sei deren Bereitschaft nahe null, etwas für die Qualifizierung von An- und Ungelernten zu tun. Dies geschehe nur in wenigen Einzelfällen. Zudem hätten die Arbeitgeber wenig dazu beigetragen, um die Durchlässigkeit beruflicher Ausbildung nach oben zu verbessern.

An- und Ungelernte: Wer ohne formale Qualifikation als an- und ungelernte Kraft im Betrieb arbeitet, soll die Möglichkeit erhalten, zum Beispiel eine Facharbeiterausbildung nachzuholen. Dies gilt auch für Beschäftigte, deren Qualifikation veraltet und auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr gefragt ist. Das Nettoentgelt soll auf einem Niveau gesichert werden, das den Lebensstandard erhält.

Junge Berufseinsteiger aus der dualen Ausbildung: Diese Gruppe der Ausgelernten soll im Anschluss einen akademischen Abschluss erlangen können. Gedacht ist an Stipendienmodelle in Kombination mit öffentlicher Förderung und Beschäftigung in den Semesterferien. Die Wiedereinstellungsgarantie soll inklusive sein. Dann können sie zum Beispiel drei Monate im Jahr im erlernten Beruf weiterarbeiten.

Fachkräfte: Beschäftigte, die sich nach längerer Tätigkeit neu orientieren wollen oder eine „zweite Chance“ benötigen, sollen sich für eine Weiterbildung zum Meister, Techniker, Fachwirt oder für einen Masterabschluss entscheiden können. Vorstellbar sei dies im klassischen Teilzeit- oder im Blockmodell.

„Teilhabe an beruflicher Bildung muss ein belastbarer Anspruch und darf nicht Gnadenakt der Arbeitgeber sein“, so Hofmann. Bislang sei deren Bereitschaft nahe null, etwas für die Qualifizierung von An- und Ungelernten zu tun. Dies geschehe nur in wenigen Einzelfällen. Zudem hätten die Arbeitgeber wenig dazu beigetragen, um die Durchlässigkeit beruflicher Ausbildung nach oben zu verbessern.

Knackpunkt Altersteilzeit

Die unteren Entgeltgruppen im Blick

Wegen der Rente mit 63 muss der Tarifvertrag zur Altersteilzeit erneuert werden. Dies will die IG Metall für zielgenauere Regelungen nutzen. Die Beschäftigten in den unteren Entgeltgruppen hätten oft die am meisten belastenden Arbeiten. Zugleich sei ihr Einkommen knapp. Daher strebt die Gewerkschaft einen nach Einkommen gestaffelten Lohnausgleich an, damit sich jeder die Altersteilzeit leisten könne. Die Mehrzahl der heutigen Regelungen ziele auf den frühestmöglichen Übergang in die Rente, was wachsende Abschläge zur Folge habe. Die Beschäftigten sollen Wahlfreiheit erhalten, um Altersteilzeit sowohl für den frühestmöglichen als auch für den abschlagsfreien Rentenzugang planen zu können. Zudem solle die Möglichkeit einer schrittweisen Reduzierung der Arbeitszeit auf vier bis zwei Wochentage gestärkt werden.

Die Finanzierung der Forderungen

Laut IG Metall wird die Altersteilzeitquote von vier Prozent der Belegschaft oft nicht ausgeschöpft – meist seien es nur zwei bis drei Prozent. Wo vier Prozent nicht erreicht würden, müsse das paritätisch eingebrachte Geld anders eingesetzt werden. Somit schwebt der Gewerkschaft nun ein Finanzierungstarifvertrag vor, also ein Fonds mit dem Geld aus der Altersteilzeit. Hinzu käme Geld für Bildungszwecke – gemeinsam finanziert als Teil des nächsten Tarifabschlusses. Insgesamt könnte dies ein Prozent der Bruttoentgeltsumme sein, das dann in den Betrieben je nach Priorität vor Ort mehr für die Rente oder mehr für die Qualifizierung verwendet werden kann.