DAS BUNDESARBEITSGERICHT hat im Jahr 2010 die bis dahin geltende Tarifeinheit gekippt. Der gewachsene, aber nirgendwo festgeschriebene Grundsatz „Ein Betrieb - ein Tarifvertrag“ galt fortan nicht mehr, miteinander konkurrierende Vertragswerke waren nun möglich. Erreicht haben die Entscheidung zwei Ärzte aus dem Marburger Bund, die sich in ihren Krankenhäusern nicht dem Verdi-Vertrag unterwerfen wollten, sondern sich Zulagen sicherten. Arbeitgeber und DGB-Gewerkschaften kündigten damals eine gemeinsame Initiative zur künftigen Sicherung der gerade verlorenen Tarifeinheit an.