Familie/Bildung/Soziales: Hilke Lorenz (ilo)

Will nun ein Bauherr oder Investor ein erhaltenswertes oder strukturprägendes Gebäude abreißen, umbauen oder im Innenstadtbereich gar neu bauen, braucht er dafür die Zustimmung der Verwaltung. Die hat nun eine Handhabe, um Umbau oder Neubau zu versagen. Das neue Handbuch mit Gestaltungsrichtlinien sei eine Beratungsgrundlage für die Baubehörde in ihren Gesprächen mit den Bauherren.

 

Nach der Kommunalwahl wurde zudem ein Gestaltungsbeirat installiert, der die Gestaltungskommission ablösen wird. In ihm sitzen Vertreter des Gemeinderats und künftig noch fünf weitere Fachleute. Er soll projektbezogen konkrete Hinweise für eine „angemessene und zeitgemäße Gestaltung von Bauvorhaben an prägnanten Stellen im Baugebiet geben“. Die Stadt hat damit drei Instrumente, um ihr kulturhistorisches Erbe zu schützen. Die Aufstockung des Fassadenförderprogramms wolle die Verwaltung dem Gemeinderat jedoch erst für das Jahr 2016 vorschlagen, erklärt Kurt.

Sonderlich schnell ist Ludwigsburg mit der Verabschiedung der Erhaltungssatzung allerdings nicht. In Esslingen, das ebenfalls eine historische Innenstadt hat, gibt es nach Auskunft Franz Schneiders von der dortige Stadtplanung, eine solche Satzung seit Ende der 70er Jahre.