Haustürgeschäft Als Haustürgeschäft bezeichnen Juristen unter anderem Verträge, die mündlich in der Wohnung des Verbrauchers abgeschlossen werden, bei einer Freizeitveranstaltung oder im Anschluss an ein überraschendes Ansprechen etwa auf der Straße.

 

Widerrufsrecht Wenn der Verbraucher den Vertreter nicht selbst zu sich bestellt hat, besteht für ihn in der Regel ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Im Zweifel können sich Betroffene von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (0711/66910) beraten lassen.