Gesetz:
Das Patientenrechtegesetz ist im Februar 2013 in Kraft getreten. Kern der neuen Regelung ist eine Beschleunigung der Verfahren bei den Krankenkassen. So müssen diese nun innerhalb von drei Wochen über einen Antrag auf eine Leistung entscheiden – wenn der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) noch eingeschaltet werden muss, beträgt die Frist fünf Wochen.

 

Folgen
: Verstreicht diese Frist ohne eine Entscheidung der Krankenkasse und ohne einen Hinweis darauf, dass der Fall nicht innerhalb der Frist bearbeitet werden kann, so tritt eine sogenannte Genehmigungsfiktion ein: Der Antrag gilt als genehmigt, die Kasse muss die beantragte Leistung zahlen. Bis dato wurden nur wenige Fälle vor Gericht verhandelt. Beim GKV-Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen zeigt man sich entspannt: Es gebe bislang kaum Rückmeldungen der Kassen zu dem Thema.