Die Polizeiführung im Innenministerium schafft es nicht, eine Leitungsstelle in Mannheim rechtlich einwandrei zu besetzen. Ein Polizeidirektor fühlt sich düpiert.

Stuttgart/Mannheim - Mitte März wähnte sich der Mannheimer Polizeidirektor Dieter Schäfer (59) am Ziel: Endlich würde er die Verkehrsdirektion des regionalen Polizeipräsidiums nicht mehr nur kommissarisch führen wie die Jahre zuvor, sondern als Leitender Polizeidirektor. Seine Konkurrentenklage vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte Erfolg gehabt, das Landespolizeipräsidium zog die Beschwerde gegen die Entscheidung zurück, nachdem es seinen favorisierten Bewerber anderweitig untergebracht hatte. Endlich schien alles gut zu werden.

 

Doch es kam anders. Die Polizeiführung im Innenministerium hob die Stellenausschreibung für die Leitung der Verkehrspolizeidirektion Mannheim kurzerhand auf. Über die weitere Vorgehensweise werde zu gegebener Zeit entschieden, ließ das Ministerium wissen. Die Begründung dazu klingt kurios: Das Verwaltungsgericht Karlsruhe habe zwei Mal per einstweiliger Anordnung untersagt, den Dienstposten mit dem von der Polizeiführung ausgewählten Bewerber zu besetzen, dies mit wechselnden Begründungen. Jetzt, nach mehr als zwei Jahren, könne die Stelle im Rahmen des laufenden Verfahrens nicht mehr vergeben werden.

Durchgreifen gegen Autoposer

Dieses Vorgehen wirft Fragen auf. Denn die Einlassungen des Landespolizeipräsidiums bedeuten ja nichts anderes, als dass es daran scheiterte, die Mannheimer Verkehrsdirektion rechtlich einwandfrei zu besetzen. Deshalb wurde das Bemühen umd die Besetzung der Stelle eingestellt. Schäfer nennt das eine „Basta-Reaktion“ des Ministeriums. Er leitet die Verkehrsdirektion also weiterhin kommissarisch. In Mannheim ist Schäfer aktuell wegen seines Durchgreifens gegen die Autoposer-Szene bekannt. Autoposer sind Leute, die mit ihren PS-starken Boliden durch Aufbohren der Auspuffanlage geräuschträchtig durch das nächtliche Mannheim preschen.

Letztlich sei es der Polizeiführung immer nur darum gegangen, ihren Favoriten zu befördern, sagt Schäfer. Weshalb sein Widerspruch sehr ungelegen gekommen sei. Bisher habe bei der Polizei gegolten: „Im höheren Dienst klagt man nicht.“ Die Klage nehme man ihm übel, das spüre er, auch wenn ihm das keiner offen sage. Aber wofür sonst gebe es einen Rechtsweg. Schäfer: „Die Umgangskultur stimmt nicht.“ Dabei wäre es kein Problem, ihn zu befördern. In zwei Jahre gehe er in Pension, und da „ ich die A16-Funktion schon mehr als drei Jahre ausübe, müsste meine Eignung doch feststehen“.

Verwaltungsgericht rügt Innenministerium

Erklärungsbedürftig ist ein weiterer Umstand. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte das Landespolizeipräsidium gerügt, weil es die Stelle des Leiters der Mannheimer Verkehrsdirektion einem zum Landeskriminalamt abgeordneten Beamten zubilligen wollte, der die Stelle in Mannheim auf absehbare Zeit gar nicht antreten sollte. Man wollte den als tüchtig angesehenen Mann befördern, vorerst aber gar nicht auf die damit verbundene Stelle beordern. Doch dagegen wandten sich die Karlsruher Richter: Eine „lediglich auf dem Papier stehende Übertragung des Dienstpostens“ gehe nicht an. Dem Gericht erschien die dauerhafte Trennung von Status und der zugeordneten Funktion als nicht tragbar, zumal dies zu Lasten anderer geeigneter Bewerber gehe. Diese rechtliche Würdigung ließ aufhorchen, denn das Innenministerium hatte vor Gericht dargetan, dies entspräche „gängiger Verwaltungspraxis“ des Ressorts.

Das Innenministerium teilte dazu dieser Zeitung mit, das Gericht habe nicht die allgemeine Praxis zur Besetzung von Stellen bei der Polizei beanstandet, sondern die extrem lange Abordnungszeit im konkreten Fall. Immerhin gestand es zu: „Das Landespolizeipräsidium wird künftig die Abordnungszeiten im Blick haben.“ Für die weitere Nichtbesetzung der Mannheimer Stelle verweist das Ministerium auf die laufende Evaluierung der Polizeireform. Hier gebe es unter anderem bei den Verkehrspolizeidirektionen Änderungsbedarf. Dies trifft tatsächlich zu, doch war zwischenzeitlich zu hören, in urbanen Regionen könnten die Fachdirektionen durchaus weiterbestehen. Die Kritik hatte sich vor allem daran entzündet, dass es in ländlichen Gebieten nach Unfällen zuweilen sehr lange dauere, bis zur Ankuft der Fachleute von den Verkehrsdirektionen. Schäfer hat inzwischen beim Verwaltungsgericht eine einstweilige Anordnung beantragt, das Auswahlverfahren zeitnah wieder aufzunehmen. www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.polizei-angegriffen-kurden-festival-in- mannheim-eskaliert.5969da44-bd1e-4592-acaf-3a50139d8efb.html