17.10.2014 - 11:39 Uhr
Wird das Dienstgeheimnis verletzt, drohen - je nach Vergehen - strafrechtliche und disziplinar- beziehungsweise arbeitsrechtliche Konsequenzen von der Abmahnung bis zur Entfernung aus dem Dienst von Beamten beziehungsweise der Kündigung von Beschäftigten.