17.10.2014 - 11:39 Uhr
Nein. Die allgemeine Sperrfrist von 30 Jahren gilt unabhängig von den personenbezogenen Schutzfristen des Archivgesetzes, die im Todesfall eine zehnjährige Frist nach dem Tod vorsehen.
Nein. Die allgemeine Sperrfrist von 30 Jahren gilt unabhängig von den personenbezogenen Schutzfristen des Archivgesetzes, die im Todesfall eine zehnjährige Frist nach dem Tod vorsehen.