Die unechte Teilortswahl gibt es nur in Baden-Württemberg. Die Sonderregelung des kommunalen Wahlrechts soll die Stellung von kleineren Ortsteilen verbessern. Unecht heißt sie deshalb, weil Kandidaten eines Ortsteils von Bürgern der Gesamtkommune gewählt werden können – in einer echten Teilortswahl würde jeder nur Vertreter des eigenen Ortsteils wählen können.

 

Bei der unechten Teilortswahl wird den Vertretern des betroffenen Ortsteils meist eine bestimmte Anzahl von Sitzen im Rat garantiert. Im konkreten Fall stehen Unterriexingen vier der insgesamt 22 Plätze im Stadtrat der Kommune zu.

Die Zahl der Gemeinden, in denen die unechte Teilortswahl angewandt wird, ist gesunken: von 680 in 1989 auf 438 in 2014. Neben Markgröningen haben sie im Kreis noch Marbach, Steinheim, Sachsenheim und Oberstenfeld.