Michael Schumacher, Boris Becker oder Theo Müller – sie alle haben ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt, um weniger Steuern bezahlen zu müssen. Der Finanzpolitiker Schick will die Steuerpflicht künftig an die Staatsbürgerschaft koppeln.

Berlin - Der Rennfahrer Michael Schumacher, der Tennisspieler Boris Becker oder der Milchunternehmer Theo Müller – sie alle haben in der Vergangenheit ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt, um weniger Steuern bezahlen zu müssen. Nach Ansicht der Grünen-Bundestagsfraktion handelt es sich bei diesen Namen nur um die Spitze des Eisbergs. „In der Steuergesetzgebung klaffen nach wie vor große Lücken“, sagte der Grünen-Finanzpolitiker Gerhard Schick der StZ.

 

Seine Fraktion brachte deshalb eine Gesetzesinitiative ein. „Wir müssen verhindern, dass sich vermögende Privatleute der Steuerpflicht mit einer Wohnsitzverlagerung ins Ausland entziehen“, meint Schick. Die Grünen fordern die Bundesregierung auf, nach amerikanischem Vorbild die Steuerpflicht an die Staatsbürgerschaft zu knüpfen. Die Initiative dürfte zwar kurz vor der Wahl wenig Chancen haben, umgesetzt zu werden. Die Grünen wollen mit ihrem Vorstoß aber die Diskussion anheizen. In der Praxis komme es häufig vor, dass sich reiche Privatleute vor dem deutschen Fiskus drückten. Fluchtorte seien die Schweiz oder Monaco. Dem schweizerischen Kanton Zug warf Schick einen aggressiven Steuerwettbewerb um reiche Deutsche vor.

Vorbild ist die USA

Der Grünen-Politiker argumentierte, seine Forderungen hätten sich in der Praxis bewährt. Die USA binden die Einkommenssteuerpflicht seit langem an die Staatsbürgerschaft. Zugleich sorgten sie mit Freibeträgen dafür, dass der Großteil der im Ausland lebenden Amerikaner von der steuerlichen Regel nichts spürt. Dadurch bleibe der Bürokratieaufwand gering. Schick regte an, sich an dem Freibetrag von 100 000 US-Dollar (77 000 Euro) zu orientieren. Damit würde vermieden, dass etwa Lehrer an einer Auslandsschule oder ins Ausland entsandte deutsche Fachkräfte zusätzlich eine Steuererklärung in Deutschland abgeben müssen. Für höhere Einkünfte von Managern im Ausland gälten ohnehin Doppelbesteuerungsabkommen. Mit der Gesetzesverschärfung sollten allein Steuerflüchtlinge getroffen werden.