Die grün-schwarze Koalition hatte sich von dem Vorhaben verabschiedet, mehr Frauen in den Landtag zu bringen. Doch die Unruhe hält an. Kommt eine Volksabstimmung?

Stuttgart - Die Debatte um die Reform des Landtagswahlrechts ebbt nicht ab. Zwar hat die grün-schwarze Regierungskoalition Ende April das Projekt offiziell beendet, doch dagegen richtet sich von verschiedenen Seiten Widerstand – auch aus der CDU-Landtagsfraktion, die das Vorhaben blockiert hatte. Der frühere Finanzminister Willi Stächele (CDU) sprach sich gegenüber der Stuttgarter Zeitung für ein Zweistimmenwahlrecht aus, bei dem mit der Erststimme der Wahlkreiskandidat und mit der Zweitstimme eine Parteiliste gewählt wird. Der SPD-Fraktionsvize Sascha Binder brachte eine Volksabstimmung ins Gespräch, der Landesfrauenrat forderte, ein Bürgerforum über eine frauenfreundliche Reform des Wahlrechts beraten zu lassen.

 

Bei Landtagswahlen in Baden-Württemberg verfügen die Wähler nur über eine Stimme, mit der sie den Wahlkreiskandidaten einer Partei wählen. Tatsächlich aber dürfte in den meisten Fällen nicht der Wahlkreiskandidat den Ausschlag für die Entscheidung in der Stimmkabine geben, sondern die Parteipräferenz und die Attraktivität des Spitzenkandidaten. Mit diesem Wahlrecht fuhr die CDU, die im Südwesten von 1953 bis 2011 ununterbrochen den Regierungschef stellte, besonders gut. In den Bundesländern sind die Ministerpräsidenten regelmäßig die mit Abstand bekanntesten Politiker. Ein erfolgreicher Spitzenkandidat trägt als Spitzenkandidat die Wahlkreiskandidaten seiner Partie huckepack ins Ziel.

Stächele für Verkleinerung des Landtags

Derzeit profitieren die Grünen mit dem populären Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann von diesem Wahlrecht. Im Koalitionsvertrag hatte sich mit der CDU vereinbart, Parteilisten einzuführen, jedoch unter Beibehaltung des Einstimmenwahlrechts. 70 Mandate würden weiterhin direkt vergben. Weitere 50 Mandate können – wie bisher über die Zweitauszählung – vollständig oder teilweise per Liste zugeteilt werden. Das enspricht der Regelgröße des Landtags. Hinzu kommen Überhang- und Ausgleichsmandate. Die Grünen argumentieren, damit könnten mehr Frauen in den Landtag gelangen. Derzeit sind nur ein Viertel der Mandatsträger Frauen. In der Grünen-Fraktion ist das Verhältnis annähernd halbe-halbe.

Ex-Minister Stächele, inzwischen Vorsitzender des Europaausschusses des Landtags, sagte, „ein nochmaliges inhaltliches Nachdenken“ dürfe nicht verboten sein. „Wir sollten die Chance nicht verpassen, längerfristig sinnvolle Veränderungen im Wahlrecht für den Landtag hinzubekommen.“ Wenn die CDU nichts unternehme, falle ihr das Thema Wahlrecht auch künftig „immer wieder auf die Füße“, spätestens im Landtagswahlkampf. Zugleich nannte er es sinnvoll, die Zahl der Wahlkreise um etwa ein Drittel zu verringern. Das steigere die Bedeutung des einzelnen Abgeordneten und werde dem Selbstverständnis des Landtags gerecht, ein Vollzeitparlament zu sein.

SPD-Fraktionsvize plädiert für Volksabstimmung

SPD-Fraktionsvize Binder schlägt eine Volksabstimmung vor, um den gordischen Knoten in der Wahlrechtsfrage zu durchschlagen. „Ich will, dass das Thema entschieden wird.“ Wer anders als die Bürger solle über ihr ureigenes Recht des Wählens befinden, fragt Binder. Denkbar wäre, die Abstimmung mit der Kommunalwahl im kommenden Jahr zusammenzulegen. Der Landesfrauenrat hatte kürzlich vorgeschlagen, ein Bürgerforum einzurichten, das über ein neues Wahlrecht beraten soll. Bei einem solchen Verfahren werden Bürger im Zufallsverfahren ausgewählt. Sie beraten moderiert über das vorgebene Thema. In der Debatte über die Altersversorgung der Abgeordneten wurde dieses Verfahren bereits erfolgreich praktiziert. Unterstützt wird diese Forderung von FDP-Landtagsfraktionschef Hans-Ulrich Rülke. Einen entsprechenden Beschluss fasste ebenfalls der jüngste Landesparteitag der Grünen. Auch Gabriele Frenzer-Wolf, stellvertretende Landesvorsitzende des DGB, ist für das Bürgerforum. „Weitere Schritte sind damit aber keineswegs ausgeschlossen“, sagte sie.