Wie wär’s mal mit einem Geflügelburger der besonderen Art? Vom 15. Juli bis 15. März dürfen Rabenvögel gejagt werden. Der Landesjagdverband empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen – und liefert Ideen zur Verarbeitung.

Das Thema Festessen sorgt in manchen Familien für eine Grundsatzdiskussion: Saitenwürstle mit Kartoffelsalat oder Weihnachtsgans mit Couscous-Maronenfüllung.

 

Köche oder Köchinnen mit einem Faible für besonders exotische Gerichte werden nun ausgerechnet in der Zeitschrift des Landesjagdverbandes „Der Jäger“ auf ein heimisches, doch ziemlich unbekanntes Wildbret aufmerksam: auf Krähen. Berichtet wird über die Bejagung von Rabenvögeln, die außerhalb der Brutzeit zwischen dem 15. Juli und 15. März möglich ist.

Und weil Jäger – ganz im Sinne des Tierschutzes – kein Tier sinnlos töten, sondern möglichst verwerten, wird auch gleich ein Rezept mitgeliefert – für einen Krähen-Burger. Das wäre doch eine echte Alternative zu gewöhnlichen Rindshamburgern, ganz im Sinne der Freunde einfacher Weihnachtsessen. Und für die Fans aufwändigerer Gerichte werden „Krähenschnitzel mit Baby-Mangold“ oder „im Ofen gebratene Krähe mit Kräutern“ angepriesen. Die Rezepte finden sich im Internet unter www.hubertus-fieldsports.de.

Allein die Beschaffung des exotischen Wildbrets dürfte schwierig werden. Denn die Rabenvögel, so heißt es im „Jäger“, seien „sehr intelligent“ und nur mit perfekter Tarnung und Lockbildern zu erlegen. Beim Metzger des Vertrauens jedenfalls werden die für vier Burger benötigten „400 Gramm Krähenhackfleisch“ kaum zu kaufen sein.