Der 61-Prozent-Anteil bedeutet nicht, dass der komplette Mietwohnungsbestand in ähnlich großem Maß möbliert vermietet worden wäre. Bereits ausgestattete Zimmer oder Apartments kommen in kürzeren Intervallen neu auf den Markt. Und die teuren Mieten? Nun, die möblierten Wohnungen liegen vielleicht öfter in teuren Innenstadtlagen – und sind eher kleiner. In dem Segment kostet der Quadratmeter in der Regel immer etwas mehr.

 

Die Erhebung von Empirica schlug in der Medienlandschaft dennoch einige Wellen: weil darin stand, dass „Vermieter versuchen, durch die Möblierung die Mietpreisbremse zu umgehen, da diese für möblierte Wohnungen nicht gilt“. Gleich im nächsten Satz fügten die Verfasser aber hinzu, dass der Anteil möblierter Wohnungen auf den Immobilienportalen nicht erst seit rund einem Jahr gestiegen sei, als die Mietpreisbremse eingeführt wurde.

Andererseits scheint es einen Sondereffekt zu geben, denn ab Juni 2015 will Empirica in allen untersuchten sieben Großstädten eine neue Phase des Preisanstiegs für möblierte Wohnungen beobachtet haben. Der Verdacht, die Ursache zu sein, fällt auf das sogenannte Bestellerprinzip, das der Gesetzgeber zusammen mit der Mietpreisbremse just zum 1. Juni 2015 eingeführt hat: Wer den Makler bestellt, bezahlt ihn. Die Maklergebühr darf bei der Neuvermietung nicht mehr dem Mieter aufgebürdet werden. Diese Abwälzung werde prinzipiell durch die Mietpreisbremse unterbunden, heißt es bei Empirica, aber eben nicht bei möblierten Wohnungen. Da gelte die Mietpreisbremse nämlich nicht.

Für Möbel darf man keine beliebigen Zuschläge verlangen

Das bleibt nicht ohne Widerspruch. Frei bestimmen könnten die Vermieter über den Preis von möblierten Wohnungen für den „vorübergehenden Gebrauch“, sagt Manfred Neuhöfer, Chef des Forschungs- und Beratungsinstituts F+B in Neuss (Nordrhein-Westfalen). Der Stuttgarter Mietervereinsvorsitzende Rolf Gaßmann hält fest, bei unbefristet vermieteten möblierten Wohnungen würden auch der Mietspiegel und üblichen Regeln gelten: „Auch wenn man Möbel rein stellt, kann man nicht nehmen, was man will.“ Der Zuschlag muss berechnet werden. Hinweise dafür gaben wiederholt die Gerichte. Ein Verfahren ist, dass man der Abschreibung über zehn Jahre folgt und zwei Prozent vom Zeitwert nimmt. Ulrich Wecker, Geschäftsführer des Haus- und Grundbesitzervereins Stuttgart, macht seine Rechnung so auf: „Bei einer Einbauküche im Wert von 15 000 Euro und einer Nutzungszeit von 15 Jahren ginge es meines Erachtens um 84 Euro im Monat.“