Das Regierungspräsidium weist die Missbrauchsvorwürfe des Zeppelin-Erben Albrecht von Brandenstein-Zeppelin in Bezug auf die Zeppelin-Stiftung ab. In Friedrichshafen herrscht spontan Freude. Nun wird es wohl zum Prozess kommen.

Politik/Baden-Württemberg: Rüdiger Bäßler (rub)

Tübingen/Friedrichshafen - Die Zeppelin-Stiftung darf als Sondervermögen der Stadt Friedrichshafen in Form einer unselbstständigen Stiftung weiter bestehen. Das hat am Mittwoch das Regierungspräsidium Tübingen als Aufsichtsbehörde entschieden und damit einen Antrag des Zeppelin-Nachfahren Albrecht von Brandenstein-Zeppelin vom September 2015 abgelehnt.

 

Der in Mittelbiberach lebende Urenkel des Luftschiff-Pioniers Ferdinand Graf von Zeppelin und sein Sohn Frederic hatten die Wiedereinsetzung der 1947 aufgehobenen rechtsfähigen Zeppelin-Stiftung gefordert. Die Rechtsanordnung des Direktoriums des Staatssekretariats für das französisch besetzte Gebiet Württembergs und Hohenzollerns von 1947 hatte die Stiftung von 1909 aufgelöst und das Stiftungsvermögen an Friedrichshafen übertragen. Diese Anordnung sei rechtswidrig, hatten die Antragsteller geltend gemacht. Diesen Antrag hat das Regierungspräsidium nun verworfen. Eine tiefer gehende Begründung lieferte die Mittelbehörde am Mittwoch nicht. Die Entscheidung, hieß es lediglich, umfasse 161 Seiten, in denen eine Auseinandersetzung mit „rechtlich sehr anspruchsvollen Fragen“ geführt werde. 15 Monate lang hat sich die Stiftungsaufsicht mit rund 500 Seiten Schriftsätzen beschäftigt, die von den Streitparteien eingereichten wurden – mit allen Anlagen soll es sich um 7000 Seiten handeln. Auch Akten des Staatsarchivs in Sigmaringen seien herangezogen worden, so die Tübinger Behörde.

Der Häfler OB freut sich: „Die alte Stiftung ist tot.“

Albrecht von Brandenstein-Zeppelin hat unmittelbar nach Bekanntwerden der Entscheidung angekündigt, den Klageweg zu beschreiten. Er sagte: „Das Regierungspräsidium hat es sich zu einfach gemacht. Ich glaube deshalb nicht, dass diese Entscheidung vor Gericht letztinstanzlich Bestand haben wird. Deshalb werde ich diese Entscheidung – auch im Interesse des gesamten deutschen Stiftungswesens – den Verwaltungsgerichten zur Überprüfung vorlegen.“ Der parteilose Oberbürgermeister der Stadt Friedrichshafen, Andreas Brand, erklärte, er sehe einer Klage „sehr gelassen entgegen“. Die Entscheidung des Regierungspräsidiums bestätige die Rechtsauffassung der Stadt. „Die heutige Stiftung ist rechtmäßig, die alte Stiftung ist tot“, sagte Brand.

Ungeklärter denn je erscheint nach der Entscheidung die Zukunft des persönlichen Nachlasses von Ferdinand Graf von Zeppelin. Auf Schloss Mittelbiberach verwahrt Albrecht von Brandenstein-Zeppelin rund 50 000 Dokumente von historischem Wert. Seit den 1990er Jahren versuchen Vertreter der Stadt, dieses Archiv nach Friedrichshafen zu bekommen, um es dort für die Forschung zugänglich zu machen. Beklagt wurde in diesem Zusammenhang schon mehrfach, die Dokumente würden in Mittelbiberach nicht sachgerecht gelagert und könnten beschädigt werden.

Wird das Familienarchiv zum Faustpfand der Klage?

Nach Information unserer Zeitung gab es auch zwischen dem 2009 gewählten Oberbürgermeister Brand und dem Archivbesitzer Gespräche – allerdings ohne Ergebnis. Albrecht von Brandenstein-Zeppelin wollte auf Anfrage nicht sagen, welchen Preis er fordert. Er teilte lediglich mit, er wolle den Eindruck vermeiden, dass seine angekündigte Klage gegen die Stiftung dazu dienen solle, den Preis für das Familienarchiv hochzutreiben.