Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Der Dehoga Baden-Württemberg hat seit vorigen September 2000 der 12 500 Mitglieder in Seminaren auf den Mindestlohn vorbereitet. Der Wissensbedarf ist groß. Die Fixierung der politischen Debatte auf die Mindestlohnhöhe sei nicht hilfreich gewesen, sagt Ohl. Viele Befürworter hätten die Problematik der Arbeitszeiten nicht auf dem Schirm gehabt. „Der Verband dringt vehement auf eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes, doch bislang gibt es aus dem Arbeitsministerium keine positiven Signale.“ Erst jüngst hat der Dehoga beim Staatssekretär eine Absage kassiert.

 

Davon tangiert ist auch das Veranstaltungsgeschäft: Großcaterer wie die Firma Rauschenberger, die Kundenpartys etwa für Autokonzerne veranstaltet. Dort leisten die Mitarbeiter bei Bedarf sehr viel, auch um ordentlich Geld zu verdienen. „Jede Minute“ würden diese Caterer bezahlen, versichert Ohl. Die 8,50 Euro seien da nicht das große Problem. Vielmehr müssten vor allem die Teamleiter bis zu 16 Stunden vor Ort sein. Daher könne man so ein Eventmanagement nicht in Schichten unterteilen.

Bekannt sind Tricks der Hotels bei den Zimmermädchen, die wiederum meist bei Reinigungsfirmen angestellt sind. „Wir raten unseren Mitgliedern dringend, nur Dienstleister zu beschäftigen, die sich an die Vorschriften halten“, sagt der Dehoga-Sprecher. Doch kann der Arbeitgeber die Soll-Zeit für das Herrichten eines Zimmers so stark reduzieren, dass die Frau praktisch viel länger für die ganze Etage benötigt als vertraglich vereinbart. Auch hier kann der Zoll künftig genauer überprüfen, was der Hotelier bisher nicht so exakt wissen wollte.

Unbezahlte Arbeitsstunden außerhalb der Öffnungszeiten

Beim Landesbezirk der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) halten sich die Anfragen noch in Grenzen. „Die Reaktionen aus Betrieben werden erst im Februar kommen, wenn die Lohnabrechnungen für Januar vorliegen“, sagt der Landesvorsitzende Uwe Hildebrandt. Für ihn ist der Bereich der 450-Euro-Jobs eine Grauzone, weil kaum zu überprüfen sei, wie viele Arbeitsstunden dahinterstehen.

Vom Mindestlohn profitieren müssten aus seiner Sicht auch viele Bäckereiverkäuferinnen – gerade auf dem Lande, wo viele Betriebe nicht tarifgebunden sind, weshalb sie deutlich weniger als 8,50 Euro pro Stunde zahlen. Wobei wiederum für alle Bäckereiverkäuferinnen gilt, dass Vor- und Nacharbeiten außerhalb der Öffnungszeiten oft nicht bezahlt werden. „Wer den Mindestlohn unterbieten will, tut dies vor allem über die Arbeitszeit“, sagt Hildebrandt. „Daher ist die Nachweispflicht für uns von ganz entscheidender Bedeutung – darauf wird unsere Hauptaugenmerk liegen.“

Wissensbedarf zum Thema Mindestlohn ist groß

Der Dehoga Baden-Württemberg hat seit vorigen September 2000 der 12 500 Mitglieder in Seminaren auf den Mindestlohn vorbereitet. Der Wissensbedarf ist groß. Die Fixierung der politischen Debatte auf die Mindestlohnhöhe sei nicht hilfreich gewesen, sagt Ohl. Viele Befürworter hätten die Problematik der Arbeitszeiten nicht auf dem Schirm gehabt. „Der Verband dringt vehement auf eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes, doch bislang gibt es aus dem Arbeitsministerium keine positiven Signale.“ Erst jüngst hat der Dehoga beim Staatssekretär eine Absage kassiert.

Davon tangiert ist auch das Veranstaltungsgeschäft: Großcaterer wie die Firma Rauschenberger, die Kundenpartys etwa für Autokonzerne veranstaltet. Dort leisten die Mitarbeiter bei Bedarf sehr viel, auch um ordentlich Geld zu verdienen. „Jede Minute“ würden diese Caterer bezahlen, versichert Ohl. Die 8,50 Euro seien da nicht das große Problem. Vielmehr müssten vor allem die Teamleiter bis zu 16 Stunden vor Ort sein. Daher könne man so ein Eventmanagement nicht in Schichten unterteilen.

Bekannt sind Tricks der Hotels bei den Zimmermädchen, die wiederum meist bei Reinigungsfirmen angestellt sind. „Wir raten unseren Mitgliedern dringend, nur Dienstleister zu beschäftigen, die sich an die Vorschriften halten“, sagt der Dehoga-Sprecher. Doch kann der Arbeitgeber die Soll-Zeit für das Herrichten eines Zimmers so stark reduzieren, dass die Frau praktisch viel länger für die ganze Etage benötigt als vertraglich vereinbart. Auch hier kann der Zoll künftig genauer überprüfen, was der Hotelier bisher nicht so exakt wissen wollte.

Unbezahlte Arbeitsstunden außerhalb der Öffnungszeiten

Beim Landesbezirk der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) halten sich die Anfragen noch in Grenzen. „Die Reaktionen aus Betrieben werden erst im Februar kommen, wenn die Lohnabrechnungen für Januar vorliegen“, sagt der Landesvorsitzende Uwe Hildebrandt. Für ihn ist der Bereich der 450-Euro-Jobs eine Grauzone, weil kaum zu überprüfen sei, wie viele Arbeitsstunden dahinterstehen.

Vom Mindestlohn profitieren müssten aus seiner Sicht auch viele Bäckereiverkäuferinnen – gerade auf dem Lande, wo viele Betriebe nicht tarifgebunden sind, weshalb sie deutlich weniger als 8,50 Euro pro Stunde zahlen. Wobei wiederum für alle Bäckereiverkäuferinnen gilt, dass Vor- und Nacharbeiten außerhalb der Öffnungszeiten oft nicht bezahlt werden. „Wer den Mindestlohn unterbieten will, tut dies vor allem über die Arbeitszeit“, sagt Hildebrandt. „Daher ist die Nachweispflicht für uns von ganz entscheidender Bedeutung – darauf wird unsere Hauptaugenmerk liegen.“