Phantomspur, Phantombilder, Phantompostfach: zum Heilbronner Polizistenmord hat der NSU-Untersuchungsausschuss viele Fragen. Der zuständige Staatsanwalt sieht sie beantwortet.

Stuttgart - Für Christoph Meyer-Manoras ist der Fall geklärt. Er habe „keine begründeten Zweifel“, sagt der Staatsanwalt am Freitag vor dem NSU-Untersuchungsausschuss, dass Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt am 25. April 2007 die Polizistin Michèle Kiesewetter töteten und deren Kollegen Martin Arnold per Kopfschuss schwer verletzten. Meyer-Manoras ist für den Untersuchungsausschuss des Landtags ein interessanter Zeuge: Er hat die Ermittlungen nach dem Anschlag auf die Polizisten auf der Heilbronner Theresienwiese geleitet; ihm werden in der Öffentlichkeit immer wieder Vorhaltungen gemacht, nicht alle Ermittlungsansätze ausgeschöpft zu haben.

 

Beispiel Phantombilder: Staatsanwalt Meyer-Manoras hat wenig Vertrauen in das menschliche Erinnerungsvermögen. „Der Zeuge ist das schlechteste Beweismittel“, sagt er, was ein bisschen mutig ist für einen Staatsanwalt, der jahrelang der Phantomspur einer unbekannten weiblichen Person hinterher jagte; einer DNA-Spur, die zu einer Verpackerin von Wattestäbchen, die von der Polizei bei der Spurensicherung eingesetzt werden, führte. Aber wahrscheinlich hat er Recht. Polizeipraktiker wissen um die Tücken von Zeugenaussagen, Staatsanwalt Meyer-Manoras kennt die Literatur zur Beweispsychologie. In der Regel sind DNA-Spuren zuverlässiger.

Unzuverlässige Zeugenaussagen

14 Phantombilder wurden im Laufe der Ermittlungen angefertigt, beredt legt der Staatsanwalt dar, weshalb er den Erinnerungen der Zeugen misstraut. Nicht weil die Zeugen schwindelten, nein, das nicht – mit Ausnahme von „VP 22“, einem Zeugen, welchem die Polizei aus obskuren Gründen Vertrauensschutz gewährt hatte. „Der wollte nur Geld“, sagt Meyer-Manoras. Den anderen Zeugen sei das Bemühen um Mithilfe bei der Aufklärung des Falls nicht abzusprechen, doch leider seien die Angaben so widersprüchlich – mal dunkle Haare, mal helle Haare, mal schmale Figur, mal breit wie ein Bodybuilder – , dass damit wenig anzufangen gewesen sei. Das gelte auch für Phantombilder, welche die Polizei mit Hilfe dieser Zeugen angefertigt habe, die aber nicht offiziell veröffentlicht wurden.

Das wichtigste dieser Phantombilder, jenes mit der Nummer sieben, geht auf Aussagen von Martin Arnold zurück. Er überlebte den Anschlag knapp, langsam kehrte auch seine Erinnerung zurück. Erst an den Tattag, dann auch an die Tat. Wobei Letzteres umstritten ist. Der Polizist gab an, wahrgenommen zu haben, wie sich die Täter von hinten näherten. Die Türen des Dienstwagens seien geschlossen gewesen, die Fenster geöffnet. Kiesewetter und Arnold hatten etwas gegessen, nun rauchten sie. Auf der Basis von Arnolds Aussagen wurde ein Phantombild erstellt. Was dieses Bild so interessant macht: Es zeigt weder Mundlos noch Böhnhardt, keinen der beiden mutmaßlichen NSU-Mörder. Damit wäre die Überzeugung der Generalbundesanwaltschaft, Mundlos und Böhnhardt seien die Täter in Heilbronn, in Frage gestellt.

Panische Angst

Staatsanwalt Meyer-Manoras verweist aber auf die Wissenschaft, auf Gutachter und behandelnde Ärzte: Arnolds Kopfverletzungen seien derart, dass dieser sich unmöglich an die Tat erinnern könne. Damit sei das Phantombild wertlos, eine Veröffentlichung auch aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen. Eine Veröffentlichung von Phantombildern sei nur dann zulässig, wenn diese „mit überwiegender Wahrscheinlichkeit einen Beschuldigten zeigten“, sagt Meyer-Manoras. Vier Stunden vernahm er das Anschlagsopfer Arnold.

Der Staatsanwalt berichtet vor dem Untersuchungsausschuss, der Polizist habe seine Erinnerungen verteidigt: „Ich bin mir ganz sicher.“ Arnold habe aber auch „panische Angst“ vor einer Veröffentlichung gehabt. „Dann wandere ich aus“, soll er gesagt haben. Denn: Wenn Mundlos und Böhnhardt nicht die Täter waren, dann waren es andere, die noch lebten und ein Interesse hegen könnten, den überlebenden Polizisten zum Schweigen zu bringen. Später distanzierte sich Arnold von seinen Aussagen. Staatsanwalt Meyer-Manoras verweist indes darauf, dass die Phantombilder in mehreren Medien veröffentlicht worden seien – ohne Ergebnis. Nur Spekulationen seien dabei herausgekommen. „Ich beglückwünsche mich noch heute, die Phantombilder nicht veröffentlicht zu haben“, sagt der Staatsanwalt. Eigene Fehler kann er nicht erkennen. Zur Trugspur der unbekannten weiblichen Person berichtet er, aus kriminalistischer Sicht seien ihm früh Zweifel gekommen, doch die Wissenschaft habe versichert, die Spur sei sicher.

Auch dass er ein E-Mail-Konto Kiesewetters links liegen ließ, bedauert er nicht wirklich – allenfalls wegen der Kritik, die ihm das später eintrug. Um an den Mail-Account heranzukommen, hätte es eines Rechtshilfeersuchens an die USA bedurft. Doch die Kontakte mit den USA seien eine Einbahnstraße: „Wenn die etwas von uns wollen, stehen sie schon da, und wir müssen springen.“ Umgekehrt sei es schwieriger.

Die Bilanzterroristen vom NSU

In der Bewertung des Heilbronner Anschlags folgt Meyer-Manoras dem Generalbundesanwalt: Mundlos und Böhnhardt haben auf die Polizisten geschossen. Schließlich wurden 2011 bei ihnen die Waffen der Polizisten gefunden. Der Anschlag galt Kiesewetter und Arnold als Repräsentanten des Staates. Mundlos und Böhnhardt „hatten vor, Polizisten bei sich bietender Gelegenheit anzugreifen, zu töten, und sich ihre Waffen anzueignen.“ Dieses Szenario sei ihnen am 25. April 2007 geboten gewesen. Meyer-Manoras sagt, Mundlos, Böhnhardt und Beate Zschäpe hätten aus seiner Sicht geplant, so lange wie möglich Taten zu begehen und sich dann umzubringen, um „ihre Bilanz der Öffentlichkeit zu präsentieren und möglichst großen Schrecken zu verbreiten.“