Der Mord an einer Studentin in Freiburg wirft auch Fragen nach der Verantwortung der Politik auf. Mit Blick auf die europäischen Datenbanken beim Umgang mit Flüchtlingen soll es nun Verbesserungen geben.

Freiburg/Berlin - Der Fall des mutmaßlichen Sexualmörders von Freiburg, der als Flüchtling nach Deutschland gekommen war, ruft immer mehr Kritik an der Politik hervor. Die Gewerkschaft der Polizei beklagte, dass die deutschen Behörden nur einen unzureichenden Zugriff auf europäische Flüchtlingsdatenbanken hätten. Der Flüchtling, der zuvor in Griechenland war, soll in Freiburg eine 19-jährige Studentin vergewaltigt und umgebracht haben.

 

Der Vater einer jungen Griechin, die von dem Tatverdächtigen bereits 2013 überfallen und schwer verletzt wurde, zeigte sich fassungslos. Er kritisierte, dass der Mann trotz einer Verurteilung zu zehn Jahren Haft von der griechischen Justiz im Zuge einer Amnestie freigelassen wurde - und sich nach Deutschland absetzen konnte.

Eltern glaubten, der Täter säße in Haft

Seine heute 23 Jahre alte Tochter leide noch immer an den Folgen des Raubüberfalls, sagte Pantelis Chaidos der griechischen Boulevardzeitung „Real News“ (Sonntag). „Ich kann nicht glauben, dass sie ihn freigelassen haben, damit er tötet. In was für einem Staat leben wir?“ Laut Urteil hatte Hussein K. 2013 auf der Insel Korfu versucht, der jungen Frau die Tasche zu entreißen. Dann stieß er sie eine Steilküste hinunter.

Die Familie habe angenommen, der Täter befinde sich weiter in Haft, sagte der Vater der Zeitung. Wenn er an die trauernden Eltern des deutschen Mordopfers denke, werde er verrückt. Der Mann, der angibt, aus Afghanistan zu kommen, war nach der Tat in Griechenland verurteilt, aber im Oktober 2015 unter Auflagen freigelassen worden. Dem Bericht zufolge meldete er sich noch einmal bei der griechischen Polizei, dann tauchte er unter. Im November desselben Jahres gelangte er nach Deutschland.

„Der tragische Sexualmord in Freiburg zeigt erneut, dass die europäischen Datenbanken und die Sicherheitsbehörden nicht den heutigen polizeilichen Anforderungen entsprechen“, kritisierte der GdP-Vorsitzende in der Bundespolizei, Jörg Radek. Die Freiburger Bundespolizei habe keine Chance gehabt, aus den europäischen Datenbanken Informationen zu dem Asylbewerber Hussein K. zu erhalten. Wegen des Schutzes der Privatsphäre erlaube eine EU-Verordnung den Zugriff auf EU-Daten nur bei Terrorverdacht oder besonders schweren Straftaten. Eine nach den Terroranschlägen von Paris angekündigte Verbesserung des europäischen Strafregisters sei noch nicht umgesetzt worden.

Es werde nicht einmal der Name notiert

Der junge Mann, dessen Alter und genaue Herkunft unklar sind, sitzt wegen des Gewalt- und Sexualverbrechens an der Freiburger Studentin in Untersuchungshaft. Hussein K. hatte den deutschen Behörden angegeben, er stamme aus Afghanistan und sei 17 Jahre alt.

Der griechische Ministerpräsident Alexis Tsipras kündigte der „Bild am Sonntag“ („BamS“ )und der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ („FAS“) zufolge eine bessere Kooperation mit Deutschland an. Bei einem Treffen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Freitag in Berlin habe er zugesagt, „rasch Daten über ehemalige Strafgefangene zu liefern, die eventuell über die Balkanroute nach Deutschland gekommen sind“, berichtete die „FAS“ unter Berufung auf Regierungskreise in Berlin.

Den Informationen zufolge besteht der konkrete Verdacht, dass weitere entlassene Straftäter aus Drittstaaten Griechenland in Richtung Deutschland verlassen haben könnten, schrieb die „FAS“ weiter.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sagte der „BamS“: „Was nützt die beste Registrierung, wenn die Informationen über Straftäter und Straftaten nicht europaweit weitergegeben werden?“ Es werde nicht einmal der Name notiert. „Das muss sich jetzt ändern“, sagte der Minister dem Blatt.

Dem Bürger nicht vermittelbar

De Maizière hatte den griechischen Behörden schwere Vorwürfe gemacht. Der verdächtige Mann wurde nach Verstößen gegen Bewährungsauflagen in Griechenland nicht international zur Fahndung ausgeschrieben. Der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (ebenfalls CDU) hatte neben einem europäischen Fahndungs- auch ein europäisches Strafregister gefordert. „Ein Standard muss auch sein, dass jeder unbegleitete minderjährige Ausländer zwingend erkennungsdienstlich behandelt wird“, sagte er.

Nach Angaben der griechischen Behörden waren die Fingerabdrücke und Personalien von Hussein K. seit seiner Ankunft als Flüchtling in Griechenland 2013 im Eurodac-System gespeichert. „Hätte die Bundespolizei die Erlaubnis auf Zugriff auf die Flüchtlingsdatenbank gehabt und wäre das Strafregister endlich verbessert, hätte der spätere Täter die Freiburger Dienststelle gar nicht wieder verlassen“, sagte der Gewerkschafter Radek. Flüchtlinge werden nach ihrer Einreise von der Bundespolizei registriert.

Radek kritisierte, die Arbeitsbedingungen für die Polizei seien unzureichend. „Man kann dem Bürger doch nicht vermitteln, dass eine deutsche Polizeidienststelle immer noch nichts von der Verurteilung eines Drittstaatlers in einem anderen EU-Land abfragen kann“, beklagte er.