Mehr als 20 Mal schlug er mit einer Axt auf seine eigene Mutter ein. Diese erschreckende Tat hat ein 21-jähriger Angeklagter gestanden. Am Dienstag wurde er vor Gericht in München für die Tat verurteilt.

Im Prozess um den Axtmord an seiner eigenen Mutter ist ein junger Mann vom Landgericht München I zu einer Jugendstrafe von acht Jahren wegen Mordes und versuchter Brandstiftung verurteilt worden. Zudem ordnete das Gericht am Dienstag an, den 21-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen und behielt sich die Anordnung der Sicherungsverwahrung vor.

 

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der heute 21 Jahre alte Angeklagte seine Mutter mit 23 Schlägen mit einem Handbeil gegen den Kopf tötete und anschließend im Wohnhaus seiner Eltern Feuer legte. Er habe „in Tötungsabsicht gehandelt“ und „einen absoluten Vernichtungswillen“ gezeigt. 

Der Vorsitzende Richter Stephan Kirchinger sprach nach Gerichtsangaben von einem beispiellosen Verbrechen und einem „Abschlachten“ der eigenen Mutter auf brutalste Art und Weise. 

Auch Mord an Vater war geplant

Der 21-Jährige hatte zu Beginn des Prozesses ein schockierendes Geständnis abgelegt. Sein ursprünglicher Plan sei gewesen, nicht nur seine Mutter, sondern auch seinen Vater und dann sich selbst zu töten.

Mit der Axt, mit der er im Januar 2023 mehr als 20 Mal auf seine Mutter einschlug, habe er schon zuvor nachts vor der Schlafzimmertür seiner Eltern gestanden, schilderte er ruhig, sachlich und anscheinend emotionslos. Er habe aber Angst gehabt, „dass meine Kraft nicht ausreicht, um wirklichen Schaden zu verursachen“. Auslöser sei dann gewesen, dass ihn seine Mutter mit einer Kindergeld-Rückforderung der Familienkasse konfrontiert habe. 

Vor der Tat hatte er nach eigenen Angaben kaum das Haus verlassen. „Ich wollte von der Realität nichts wissen“ - vor allem nichts vom Arbeiten. Acht Stunden am Tag arbeiten - das sei nichts für ihn, da habe man ja keine Zeit mehr für sich selbst. Monatelang habe er seinen Eltern vorgegaukelt, wegen seiner Depression krankgeschrieben und auf Arbeitssuche zu sein. Doch stattdessen habe er nur vor dem Computer gesessen, gespielt und animierte, kinderpornografische Gewaltdarstellungen, wegen deren Besitz er ebenfalls angeklagt ist, konsumiert. 

Angeklagter laut Gutachten eingeschränkt schuldfähig

Am Tattag ging ein Brief der Familienkasse ein, die einen Nachweis für die angebliche Krankschreibung forderte. Andernfalls sollten rund 6000 Euro Kindergeld zurückgezahlt werden. Er habe Angst gehabt, dass sein Lügengebilde nun zusammenfallen würde, sagte der 21-jährige Deutsche. Dies sei an dem Tag der konkrete Auslöser für den Angriff auf seine Mutter gewesen. „Da beim ersten Schlag sie nicht tot umgekippt ist, habe ich halt weitergeschlagen“, sagt er. An einen Satz der 46-Jährigen könne er sich erinnern: „Du bringst mich um.“

Nach der Tat legte er Feuer im Keller seiner Wohnung und kletterte auf einen Baukran, von dem er springen wollte. Von diesem Plan ließ er aber ab und kletterte nach einem Polizeieinsatz wieder herunter.

Das Motiv des jungen Mannes, der nach Ansicht eines Gutachters wegen einer Persönlichkeitsentwicklungsstörung eingeschränkt schuldfähig ist, sei die eigene Absicht der Selbsttötung gewesen, hieß es in der Urteilsbegründung. Außerdem habe er einen Menschen sterben sehen wollen und dies schon länger geplant.