Böblingen: Marc Schieferecke (eck)

Die Argumente für die Kehrgebühr werden absurd. Sowohl Jochen Stopper von den Grünen als auch Alexander Kotz für die CDU berufen sich auf ihre Vorgänger: Als der Gemeinderat einst den öffentlichen Anteil für die Müllbeseitigung auf fünf Prozent festlegte, müsse er dafür gute Gründe gehabt haben. Einmal abgesehen davon, dass mit diesem Argument zur Rechtsprechung vergangener Jahrhunderte zurückgekehrt werden könnte – bisher wurden nur beste Geschäftslagen gereinigt, zuvorderst die Königstraße. Jetzt sind Wohnungsmieter betroffen und Sozialeinrichtungen. Wer behaupten wollte, dass die – wohlgemerkt illegale – Müllentsorgung auf dem Niveau vergangener Zeiten verharrt, war seit Jahren nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr in der Stadt. Die Grundlagen haben sich fundamental verändert. Es ist Zeit, die Beschlüsse der Realität anzupassen.

 

Der Abfallwirtschaftsbetrieb hingegen argumentiert mit dem Gutachten von Juristen, die den Gleichbehandlungsgrundsatz gebieten. Deswegen müsse die Gebühr in Wohngebieten genauso bemessen werden wie in Einkaufslagen. Wozu im Grundsatz anzumerken ist, dass die Gerichtsbarkeit unnötig wäre, könnte ein juristisches Gutachten Rechtsklarheit schaffen. Im Detail wäre die Argumentation interessant, mit der dieselben Juristen begründen, dass die Gleichbehandlung beispielsweise an der Theodor-Heuss-Straße gewahrt ist. Deren eine Seite wird dreimal wöchentlich gereinigt, die andere siebenmal.