Vier Demonstranten, die durch den Einsatz von Wasserwerfern im Schlossgarten schwere Augenverletzungen erlitten haben, klagen nun.

Stuttgart - Vier Wochen nach dem harten Polizeieinsatz bei Protesten gegen das Milliardenprojekt "Stuttgart 21" haben vier Demonstranten beim Verwaltungsgericht Klage gegen das Land Baden-Württemberg eingereicht. Die vier Männer, die durch Wasserwerfer schwere Augenverletzungen erlitten hätten, wollten die Rechtswidrigkeit und Unverhältnismäßigkeit des Polizeieinsatzes vom 30. September feststellen lassen, erläuterte Alexander Schlager, einer der Kläger, am Donnerstag in Stuttgart. Schlager brachte die vier Klageschriften am Donnerstag persönlich zum Verwaltungsgericht Stuttgart. Nach Angaben der "Stuttgart 21"-Gegner waren alle vier Kläger so erheblich verletzt worden, dass zu befürchten sei, dass sie auf dem jeweils betroffenen Auge nie wieder richtig sehen können. Einem der Männer drohe sogar der dauerhafte Verlust der Sehfähigkeit auf beiden Augen.

"Wir vier müssen nun ein Leben lang mit den Folgen dieses unverhältnismäßigen und rechtswidrigen Polizeieinsatzes leben", beklagte Schlager. Die Rechtfertigungen der baden-württembergischen Landesregierung über den Einsatz seien "kaum zu ertragen" und kämen den Verletzten wie Hohn vor. Der 31-Jährige betonte: "Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keinerlei Gewalt angewendet haben und auch keine Gewalt seitens der Demonstranten beobachten konnten." Trotzdem seien alle vier Kläger im Stehen von Wasserwerfern im Gesicht getroffen und verletzt worden. In ihrer Klageschrift kommen Rechtsanwälte der Freiburger Kanzlei Mann & Müller zu dem Ergebnis, dass die Art und Weise des Einsatzes rechtswidrig gewesen sei. "Die Kombination von Polizeiriegeln, Wasserwerfern, Schlagstöcken und Pfefferspray ist in der Gesamtbetrachtung evident unverhältnismäßig." Die Demonstranten seien einerseits zum Verlassen des Areals aufgefordert worden, andererseits habe man ihnen die Möglichkeit verwehrt, das Gebiet zu verlassen.

Der Anwalt der Kläger, Frank-Ulrich Mann, kritisierte, die Polizei habe den Schutz des grundgesetzlich verankerten Versammlungsrechts ignoriert, das die Demonstration genossen habe. "Die Polizei hat damit den rechtswidrigen Akt der Baumfällungen im mittleren Schlossgarten mit rechtswidrigen Mitteln durchgesetzt. Das ist ein Skandal", betonte er. Kennengelernt hatten sich die Kläger laut Schlager in einem Krankenhaus, in dem sie nach der Demonstration wegen ihrer Verletzungen behandelt wurden. Er selbst habe durch die Wasserwerfer eine Netzhautablösung mit Netzhautriss erlitten, berichtete er. Seinen Widerstand gegen den unterirdischen Stuttgarter Bahnhof will der 31-Jährige aber trotzdem nicht aufgeben: "Ich lasse mich durch diesen rechtswidrigen Polizeieinsatz nicht in meinem Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit beschränken und werde auch weiter auf Demos gehen."