Nach einem tödlichen Unfall auf einer Auto-Teststrecke sind die Ermittlungen gegen Daimler-Chef Dieter Zetsche eingestellt worden.

Stuttgart - Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat am Montag das Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen Daimler-Chef Dieter Zetsche als Vertreter des Vorstandes eingestellt. Das Verfahren beruhte auf einer Strafanzeige der Eltern eines auf der Teststrecke in Papenburg im September 2010 tödlich verunglückten Ingenieurs aus Pfullingen. Den Unfall hatte ein 25-jähriger Daimler-Praktikant verursacht. Die Stuttgarter Zeitung berichtete in der Samstagausgabe ausführlich über den Fall.

 

Die Eltern des Ingenieurs hatten der Staatsanwaltschaft geschrieben, dass der Unfall aus ihrer Sicht auch auf die Verletzung von Aufsichtspflichten zurückzuführen sei, die leitende Mitarbeiter der Daimler AG träfen. Die Strafverfolger sind jetzt zu der Erkenntnis gelangt, dass eine derartige Aufsichtspflichtverletzung „nicht festzustellen ist“. In einer gestern veröffentlichten Erklärung der Staatsanwaltschaft Osnabrück heißt es: „Entgegen der Ansicht der Eltern ist der Unglücksfahrer vor Beginn der Testfahrten umfassend eingewiesen und geschult worden. Der Unfall ist auf ein Augenblicksversagen zurückzuführen, da der Fahrer sich offensichtlich bei hoher Geschwindigkeit durch die Bedienung des Tempomaten ablenken ließ.“