Baden-Württemberg: Eberhard Wein (kew)

Laut der baden-württembergischen Gemeindeordnung müssen angehende Bürgermeister mindestens 25 Jahre alt und Deutsche oder EU-Bürger sein. Eine bestimmte Qualifikation wird nicht vorausgesetzt. Dennoch sind 85 Prozent der 1101 Rathauschefs im Land gelernte Verwaltungsfachkräfte. Inzwischen stehen aber auch mehr als 40 Förster und ähnlich viele Polizisten an der Spitze von Rathäusern. Nur in den Großstädten sind auch Juristen und Verwaltungswissenschaftler anzutreffen.

 

Nach einer Untersuchung der Hochschule Kehl, die zusammen mit der Verwaltungshochschule in Ludwigsburg einen Großteil der potenziellen Nachwuchsbürgermeister ausbildet, ist die Zahl der Kandidaten bei Bürgermeisterwahlen nicht rückläufig. Meist seien es vier bis fünf, allerdings seien darunter vermehrt Vertreter der Neinpartei, die gar nicht gewählt werden wollen. Manchmal ist die Auswahl aber selbst in Großen Kreisstädten recht dünn. Als in Waldshut-Tiengen 2015 Oberbürgermeister Martin Albers nach 24 Jahren in Pension ging, bewarb sich nur ein Kandidat um die Nachfolge. Eine „wilde Wahl“ ganz ohne Kandidaten gab es vor zwei Jahren in Wieden bei Schönau. Das 600-Einwohner-Dorf im Hochschwarzwald fand dennoch einen neuen Rathauschef, genauer eine Chefin. Eine Gemeinderätin, die schon im ersten Wahlgang von vielen Bürgern auf den Wahlzettel geschrieben worden war, trat im zweiten Wahlgang auch offiziell an und wurde gewählt.