Die Bundesanwaltschaft hat zwei mutmaßliche Unterstützer der terroristischen Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) freigelassen. Einer soll ein ein Geständnis abgelegt haben.

Karlsruhe - Die Bundesanwaltschaft hat zwei weitere mutmaßliche Unterstützer der terroristischen Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) freigelassen. Die Haftbefehle gegen Carsten S. und Matthias D. seien aufgehoben worden, teilte die Bundesanwaltschaft am Dienstag in Karlsruhe mit.

 

Carsten S. habe ein umfangreiches Geständnis abgelegt und es gebe keine Fluchtgefahr. Bei Matthias D. hätten sich die Verdachtsmomente als nicht stichhaltig genug erwiesen.

Mit einer Anklage rechnen

Bereits in der vergangenen Woche hatte die Bundesanwaltschaft Holger G. auf freien Fuß gesetzt. Alle drei Unterstützer müssen jedoch mit einer Anklage rechnen. Wann sie eingereicht wird, will die Bundesanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen entscheiden.

Carsten S. wird verdächtigt, der NSU gemeinsam mit einem weiteren Beschuldigten im Jahr 1999 oder 2000 die Waffe für die Morde an neun Geschäftsleuten ausländerischer Herkunft geliefert zu haben. Mathias D. soll zwei Wohnungen für die NSU gemietet haben.