Exklusiv Millionen von Haushalten heizen mit Öl. Für die Lagerung des Brennstoffs im heimischen Keller könnten schon bald strengere Regeln gelten. Die Mineralölwirtschaft hält die neuen Prüfpflichten für überzogen.

Berlin - Die Umweltminister der Länder wollen strengere Kontrollen für Heizöltanks vorschreiben. Nach Informationen der Stuttgarter Zeitung planen die Länderminister eine Prüfpflicht für alle Heizöltanks ab 1000 Liter. Die Behälter sollen künftig von einem Sachverständigen alle zehn Jahre untersucht werden, ob sie die Anforderungen an den Gewässerschutz erfüllen. Außerdem müssen Privatleute bei der Aufstellung neuer Tanks oder bei wesentlichen Umbauten dies den Wasserschutzbehörden melden.

 

Das wird bis jetzt in Baden-Württemberg nicht verlangt. Nach dem heutigen Recht sind Kontrollen in Privathaushalten nur für bestimmte Erd- und Großtanks sowie Behälter in Wasserschutzgebieten vorgeschrieben. Die Inspektionen sollen künftig ausgedehnt werden. Die Besitzer müssen dadurch mit Kosten von ungefähr 100 Euro rechnen. Nach Auskunft der Branchenverbände sind rund vier Millionen Tanks, die in privaten Gebäuden stehen, betroffen. Dadurch entstünden bundesweit Kosten von 400 Millionen Euro. Die Mineralölwirtschaft warnt vor Extrakosten für Haus- und Wohnungsbesitzer. In einem Brief an den baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne) bezifferte die Mineralölwirtschaft die zusätzlichen Kosten für die baden-württembergischen Eigentümer auf 63 bis 94 Millionen Euro. Im Südwesten seien von der geplanten Gesetzesänderung 640 000 Tanks betroffen. Da in dem Länderantrag außerdem vorgesehen ist, dass eine Nachrüstungspflicht für bestimmte Anlagen besteht, könnten auf Privatleute weitaus höhere Kosten von bis zu 1000 Euro je Anlage zukommen, heißt es in dem Schreiben der Mineralölverbände.

Die Nachrüstungspflicht soll bestehen, wenn Öltanks nicht den neuen Sicherheitsstandards entsprechen. Die Mineralölwirtschaft hält die strengeren Vorschriften für überzogen, da Heizöltanks in Privatgebäuden nur geringe Schäden verursachten. Nach der Statistik trügen Lecks in Privathaushalten nur in Promille-Bruchteilen zu Schäden bei, argumentieren die Verbände.

Bis jetzt unterschiedliche Regelungen in den Ländern

Der Bundesrat will in seiner Sitzung am kommenden Freitag über die Verordnung zum Umgang mit wassergefährdeten Stoffen abstimmen. Grundlage ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, der allerdings wiederkehrende Prüfungen nicht zur Regel macht. Die Länder wollen das ändern. Die Initiative geht von Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Hessen aus. Dem stimmten die Umweltminister der Länder zu. Nun muss der Bundesrat entscheiden, ob er dem Votum der Fachminister folgt. Eine Sprecherin des Bundesumweltministeriums erklärte, das Ministerium sehe die Initiative der Länder mit Wohlwollen.

Mit einer bundeseinheitlichen Verordnung sollen die Anforderungen zum Gewässerschutz vereinheitlicht werden. In den Ländern gelten bis jetzt unterschiedliche Regeln. Auch die Wirtschaftsverbände unterstützen das Bemühen, einheitliche Vorgaben zu schaffen. Sie warnen aber vor einer Überregulierung.

Ältere Tanks sollen innerhalb von zwei Jahren geprüft werden

Die Umweltminister der Länder begründen die vorgesehene Verschärfung der Regulierung mit der Gefährdung. Bei Kontrollen habe sich herausgestellt, dass ein großer Teil der Heizöltanks erhebliche Mängel aufweise. Mit regelmäßigen Kontrollen könnten Schäden, die für Privathaushalte mit hohen Kosten verbunden seien, vermieden werden, heißt es in den Ländern. Im Verordnungsentwurf ist vorgesehen, dass bei der Prüfung ein zertifizierter Sachverständiger eine Plakette anbringt. Künftig sollen dann Heizöllieferanten die Tanks nur befüllen dürfen, wenn die Plakette des Sachverständigen an einer gut sichtbaren Stelle angebracht ist. Damit würden dem mittelständischen Mineralölhandel neue bürokratische Lasten auferlegt, erklärten die Mineralölverbände.

Nach dem Inkrafttreten der Verordnung soll den Betroffenen Zeit gegeben werden, ihre Anlagen kontrollieren zu lassen. Ältere Tanks sollen innerhalb von zwei Jahren in Augenschein genommen werden. Bei neuen Tanks können sich Eigentümer bis zu zehn Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung Zeit lassen.