Grenzwerte für Kraftstoffe

Wer sein Auto mit einem anderen als dem vom Hersteller angegebenen Kraftstoff betreibt, muss ab Dezember dafür sorgen, dass es dabei die gesetzlichen Grenzwerte einhält. Entscheidend sind nach dem neuen § 47f der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) die Grenzwerte nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, das auf die EU-Abgasnormen verweist. Autofahrern, die sich nicht daran halten, droht eine Geldstrafe.

 

Arzneimittel ohne Rezeptpflicht

Nach der überarbeiteten Arzneimittelverschreibungsverordnung sind von Dezember an viele Medikamente nicht mehr verschreibungspflichtig. Ohne Rezept können Verbraucher künftig unter anderem Aciclovir in der Apotheke erhalten. Der Wirkstoff wird insbesondere gegen Lippenherpes eingesetzt. Ohne Rezept ist es derzeit nur in kleinen Packungsgrößen bis zu zwei Gramm erhältlich. Auch bestimmte Ibuprofen-haltige Arzneimittel in Form von Pflastern sind vom 1. Dezember an nicht mehr rezeptpflichtig. Andere Medikamente und Arzneimittel werden dagegen verschreibungspflichtig – zum Beispiel der Wirkstoff Ephedrin, der bei chronischer Bronchitis hilft. Auch Arzneimittel für Tiere sind von den neuen Regeln betroffen. So ist der Wirkstoff Amitraz von Dezember an nur noch auf Rezept erhältlich. Amitraz wird von Honigproduzenten eingesetzt. Er soll bei Bienen gegen die Varroamilbe wirken.

Handwerker als Energieberater

Nach Angaben der Deutschen Handwerkszeitung dürfen auch Handwerker vom 1. Dezember an Vor-Ort-Beratungen durchführen und Gebäudebesitzern den Sanierungsbedarf ihrer Häuser und Wohnungen aufzeigen. So sollen Verbrauchern mehr Energieberater zur Verfügung stehen. Bisher durften nur Ingenieure, Architekten oder Handwerker ohne eigenen Betrieb beraten. Gebäudebesitzer könnten auf diese Weise bis zu 60 Prozent der Kosten für einen individuellen Sanierungsfahrplan sparen, so das Blatt. Die Maßnahme werde vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) finanziell gefördert.

Änderungen 2018

Auch im kommenden Jahr stehen den Verbrauchern einige Änderungen bevor. So soll es etwa beim Mindestlohn keine Ausnahmen mehr geben, im Steuerrecht steigt der steuerfreie Grundfreibetrag von 8820 auf 9000 Euro. Darüber hinaus soll es Verbesserungen beim Mutterschutz geben.

Zudem soll es eine weitere, stündliche Verbindung zwischen der Hauptstadt und Bayerns Landeshauptstadt geben, die Reisende in rund viereinhalb Stunden zu ihrem Zielort bringt. Halt macht der Zug unterwegs in den Städten Nürnberg, Erfurt, Halle und Leipzig. Reisende sparen mit dieser Verbindung 90 Minuten Zeit. Nicht zuletzt soll der ICE 4 mit fünf Fahrzeugen im Regelbetrieb starten, unter anderem auf der Strecke Stuttgart – Hamburg. Auch an der Preisschraube hat die Deutsche Bahn gedreht: Die Fahrpreise in der 2. Klasse steigen um 1,9 Prozent, in der 1. Klasse um 2,9 Prozent – Sparpreise, Reservierungskosten und Preise für die BahnCard 25 und die BahnCard 50 bleiben unverändert.

AOL-Messengerdienst

Zum 15. Dezember stellt AOL nach 20 Jahren seinen Instant Messenger ein. Der Dienst funktioniere dann nicht länger, teilte das Unternehmen mit. Einen Ersatz werde es nicht geben. AOL rät dazu, Bilder und Dateien, die man behalten möchte, vor dem 15. Dezember abzuspeichern. Ansonsten gehen sie verloren.

Neuregelungen für Auto- und Gebäudebesitzer sowie bei Arzneimitteln

Grenzwerte für Kraftstoffe

Wer sein Auto mit einem anderen als dem vom Hersteller angegebenen Kraftstoff betreibt, muss ab Dezember dafür sorgen, dass es dabei die gesetzlichen Grenzwerte einhält. Entscheidend sind nach dem neuen § 47f der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) die Grenzwerte nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, das auf die EU-Abgasnormen verweist. Autofahrern, die sich nicht daran halten, droht eine Geldstrafe.

Arzneimittel ohne Rezeptpflicht

Nach der überarbeiteten Arzneimittelverschreibungsverordnung sind von Dezember an viele Medikamente nicht mehr verschreibungspflichtig. Ohne Rezept können Verbraucher künftig unter anderem Aciclovir in der Apotheke erhalten. Der Wirkstoff wird insbesondere gegen Lippenherpes eingesetzt. Ohne Rezept ist es derzeit nur in kleinen Packungsgrößen bis zu zwei Gramm erhältlich. Auch bestimmte Ibuprofen-haltige Arzneimittel in Form von Pflastern sind vom 1. Dezember an nicht mehr rezeptpflichtig. Andere Medikamente und Arzneimittel werden dagegen verschreibungspflichtig – zum Beispiel der Wirkstoff Ephedrin, der bei chronischer Bronchitis hilft. Auch Arzneimittel für Tiere sind von den neuen Regeln betroffen. So ist der Wirkstoff Amitraz von Dezember an nur noch auf Rezept erhältlich. Amitraz wird von Honigproduzenten eingesetzt. Er soll bei Bienen gegen die Varroamilbe wirken.

Handwerker als Energieberater

Nach Angaben der Deutschen Handwerkszeitung dürfen auch Handwerker vom 1. Dezember an Vor-Ort-Beratungen durchführen und Gebäudebesitzern den Sanierungsbedarf ihrer Häuser und Wohnungen aufzeigen. So sollen Verbrauchern mehr Energieberater zur Verfügung stehen. Bisher durften nur Ingenieure, Architekten oder Handwerker ohne eigenen Betrieb beraten. Gebäudebesitzer könnten auf diese Weise bis zu 60 Prozent der Kosten für einen individuellen Sanierungsfahrplan sparen, so das Blatt. Die Maßnahme werde vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) finanziell gefördert.

Änderungen 2018

Auch im kommenden Jahr stehen den Verbrauchern einige Änderungen bevor. So soll es etwa beim Mindestlohn keine Ausnahmen mehr geben, im Steuerrecht steigt der steuerfreie Grundfreibetrag von 8820 auf 9000 Euro. Darüber hinaus soll es Verbesserungen beim Mutterschutz geben.