Für Steuersünder gelten schärfere Regeln bei der Selbstanzeige. Es bleibt zwar dabei, dass reumütige Steuersünder ihre verschwiegenen Einkünfte nachträglich erklären können. Die Hürden sind aber höher. Bei der Selbstanzeige müssen grundsätzlich der geschuldete Betrag samt Zinsen nachbezahlt werden. Die Grenze, von der an zusätzlich ein Strafzuschlag fällig wird, wird von 50 000 auf 25 000 Euro gesenkt. Ab einem Hinterziehungsbetrag von 25 000 Euro beträgt der Zuschlag zehn Prozent, ab 100 000 Euro 15 Prozent und ab einer Million Euro 20 Prozent. Wer eine wirksame Selbstanzeige abgeben will, muss künftig außerdem in allen Fällen die Angaben über einen Zeitraum von zehn Jahren berichtigen. Bisher galt bei leichten Vergehen eine Verjährungsfrist von fünf Jahren.