Dem Finanzminister Nils Schmid (SPD) macht das Ergebnis Mut für weitere Volksabstimmungen. Das Quorum soll gesenkt werden.

Stuttgart - Dem Finanzminister Nils Schmid macht das Ergebnis Mut für weitere Volksabstimmungen. Das Quorum soll gesenkt werden. Als starkes Votum lobt der Landesfinanzminister Nils Schmid (SPD) das Ergebnis der Volksabstimmung. Er will mit der Regierungskoalition einen neuen Anlauf nehmen, Wege zur direkten Demokratie zu erleichtern.

 

Herr Schmid, macht das Ergebnis Mut für weitere Volksabstimmungen?

Ja, es handelt sich um ein starkes Votum für diese von der SPD vorgeschlagenen Abstimmung. Das zeigt sich an der außerordentlich starken Wahlbeteiligung von 48,3 Prozent. Das ermutigt uns, den Weg für weitere Volksabstimmungen zu erleichtern.

Das heißt, die Hürden für eine Abstimmung werden generell gesenkt?

Bereits Anfang nächsten Jahres wollen wir gemeinsam mit den Grünen einen neuen Anlauf nehmen, um Erleichterungen auf dem Weg der direkten Demokratie durchzusetzen, so wollen wir das erforderliche Quorum für Volksabstimmungen von 33 auf 25 Prozent absenken. Wir wollen die Möglichkeit für die Bürger, in Sachfragen direkt entscheiden zu können, verbreitern.

Werden die SPD-Mitglieder, die gegen Stuttgart 21 sind, das Votum akzeptieren?

Davon gehe ich aus, wir Sozialdemokraten sind als gute Demokraten bekannt.

Worüber wird als Nächstes abgestimmt?

Das weiß ich noch nicht. Nun geht es erst einmal darum, dass wir mit dem Bau von Stuttgart 21 weitermachen. Genau dies sagt dieses Ergebnis aus. Da ist die Landesregierung geschlossen einer Meinung, Ministerpräsident Kretschmann hat es jetzt wiederholt. Wir wollen Stuttgart 21 vollenden, so wie es vom Volk gewünscht wird. Und ich freue mich auch persönlich über dieses Votum. Weil ich von S21 überzeugt bin und weil dieses Votum Klarheit schafft.

Gerade Sie als Finanzminister müssen besonders auf die Kosten achten. Was geschieht, wenn das Projekt teurer wird?

Ich bin zuversichtlich, dass der Kostenrahmen nicht gesprengt wird. Das Kabinett hat einstimmig gesagt, dass die Landesbeteiligung 930 Millionen Euro nicht übersteigen darf. Dabei bleibt es.

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