Die Verteidigung von Beate Zschäpe scheitert mit Befangenheitsanträgen gegen das Gericht. Thema der Befangenheitsanträge ist vor allem ein seit Monaten währenden Streit über die Höhe der Vergütung.

München - Im Mittelpunkt des 35. Verhandlungstags des NSU-Prozesses standen zwei Ablehnungsgesuche der Verteidigung von Beate Zschäpe, der Hauptangeklagten, gegen alle fünf Richter. Die Befangenheitsanträge thematisieren vor allem einen seit Monaten währenden Streit über die Höhe der Vergütung, die einem der drei Zschäpe-Verteidiger, dem Rechtsanwalt Wolfgang Stahl, zusteht. Stahl hat dem Vernehmen nach für seine einjährige Tätigkeit im Ermittlungsverfahren über das gesetzliche Mindesthonorar hinaus ein „Pauschalhonorar“ in der Größenordnung von 77 000 Euro gefordert, der Senat soll ihm ein Honorar in der Größenordnung von 5000 Euro zugebilligt haben. Die Zschäpe-Anwälte argumentieren, dass ihre Einnahmen eingebrochen seien, weil sie neben dem Zschäpe-Prozess keine weiteren größeren Mandate übernehmen könnten.

 

Zu dem zweiten Befangenheitsantrag kam es, nachdem die Anwälte die dienstlichen Stellungnahmen der sechs Richter zur Kenntnis bekamen. Nach Meinung der Anwälte müssen dort zumindest einige der Richter die Unwahrheit gesagt haben, weil sie erklärten, die Entscheidung über die Höhe des Honorars sei allein von dem Richter Konstantin Kuchenbauer getroffen worden. Nach Angaben der Anwälte hatte Kuchenbauer dagegen in einem Telefonat gesagt, der Senat berate über diese Frage. Über beide Anträge muss nun ein anderer Senat des Oberlandesgerichts München binnen zwei Tagen entscheiden.

Verteidiger sehen Vorverurteilung

Auch die Verteidiger des Mitangeklagten Ralf Wohlleben stellten einen Befangenheitsantrag, der sich auf einen Nebenaspekt des ersten Antrags der Zschäpe-Verteidiger stützt. Kritisiert wird dort die Formulierung in dem Honorarbeschluss, dass es in dem Prozess um einen „Tatnachweis“ gehe. Die Verteidiger sehen darin eine Vorverurteilung, weil nicht mehr nur von einer Aufklärung des Sachverhalts die Rede ist. Die Angeklagten müssten befürchten, dass jedenfalls der Richter Konstantin Kuchenbauer nicht mehr unbefangen ist.

Beate Zschäpe muss sich vor dem Oberlandesgericht München unter anderem wegen zehn Morden und zwei Bombenanschlägen verantworten, die dem rechtsterroristischen NSU zur Last gelegt werden. Drei weiteren Angeklagten wird Beihilfe zu verschiedenen Taten vorgeworfen. Am Dienstag sollten laut Plan mehrere Zeugen zu dem Mord an dem türkischen Imbissverkäufer Mehmet Turgut gehört werden. Turgut war am 25. Februar 2004 in Rostock ermordet worden.