Mit dem externen „Richter-Gremium“ reagiert die Regierung auf Vorwürfe, der BND habe ein unkontrollierbares Eigenleben entwickelt. Das „Unabhängige Gremium“ besteht aus zwei Richtern und einem Bundesanwalt am Bundesgerichtshof.

 

Die Kontrolleure sollen stichprobenartig jederzeit die vom BND eingesetzten Spionage-Suchbegriffe (Selektoren) überprüfen können. In der Affäre war kritisiert worden, dass der BND zum Teil unzulässige Begriffe etwa gegen befreundete Staaten verwendet hat.