Erstunterbringung
Von den Erstaufnahmestellen des Landes werden Flüchtlinge auf die Landkreise verteilt. Die Kreise bringen die Menschen in Gemeinschaftsunterkünften oder in Wohnungen vorläufig unter. Der Landkreis Esslingen muss rund fünf Prozent der Asylbewerber im Land aufnehmen.

 

Anschlussunterbringung
Sind Asylbewerber anerkannt oder bereits seit zwei Jahren hier, sollen sie sich privat Wohnraum suchen. Der Mehrheit gelingt dies jedoch nicht. Diese Menschen werden dann den Städten und Gemeinden zugewiesen, die dann für die Anschlussunterbringung zuständig sind.