Die Bodenrichtwertkarte für die acht Gemeinden Bondorf, Deckenpfronn, Gärtringen, Gäufelden, Herrenberg, Jettingen, Mötzingen und Nufringen liegt vor.

Vor Kurzem wurde vom zuständigen Gutachterausschuss die gemeinsame Bodenrichtwertkarte für die acht Gemeinden Bondorf, Deckenpfronn, Gärtringen, Gäufelden, Herrenberg, Jettingen, Mötzingen und Nufringen beschlossen. Damit stehen nun die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2023 fest. Dies soll der Transparenz des Immobilienmarktes für die Allgemeinheit dienen. Die Karten der jeweiligen Gemarkung können online im PDF-Format eingesehen werden.

 

Der Gemeinsame Gutachterausschuss Oberes Gäu weist zudem darauf hin, dass für die Erhebung der Grundsteuer die Finanzbehörden zuständig sind. Auskünfte und Beratungen zur Grundsteuer kann der Gutachterausschuss nicht leisten.

Karteneinsicht im Internet unter der Adresse www.herrenberg.de/bodenrichtwertkarten. Die Finanzverwaltung stellt zudem Informationen zur Grundsteuerreform über das Internetportal www.grundsteuer-bw.de
zur Verfügung.