Grundsätzlich ja. Aber „Briefkastenfirmen werden häufig dazu genutzt, um Steuerbetrug, Korruption oder Geldwäsche aus kriminellen Machenschaften zum Beispiel Drogenhandel zu verschleiern“, sagt Saucken. Anders sieht es bei Gesellschaften aus, die zwar auch als Briefkastenfirmen bezeichnet werden, aber der legalen Minderung der Steuerlast dienen. Aus Sicht von Juristen ein großer Unterschied: „Wenn eine Gesellschaft zum Beispiel in Luxemburg oder Irland gegründet wird, um Steuern zu sparen und das gegenüber den Finanzbehörden auch transparent macht, ist das rechtlich in Ordnung“ sagt Saucken.

 

Auch Strafrechtler Eberhard Kempf weist auf Beispiele legaler Steuervermeidung hin: Ein Unternehmen vergibt für eine Erfindung eine Lizenz. Die Tochtergesellschaft sitzt in Deutschland und muss der Mutter im Steuerparadies auf den britischen Jungferninseln Gebühren zahlen. Das mindert die Zahlungen an den Fiskus in Deutschland. „Das ist legal, sofern die Lizenz einen wirtschaftlichen Gehalt hat“, sagt Kempf. Legal sei es ebenfalls, wenn der Ehemann einen Teil seines Vermögens vor seiner Frau in einer Briefkastenfirma verberge. Allerdings dürfe er bei einer Scheidung dieses Geld nicht verschweigen.