NS-Zeit Das Kindergeld wurde in Deutschland zur Zeit des Nationalsozialismus als „Kinderbeihilfe“ für „arische“ Familien 1935 eingeführt. 1954 begannen die Familienausgleichskassen für das dritte und jedes weitere Kind 25 D-Mark zu zahlen. 1961 bekamen Familien bereits für das zweite Kind Geld. Seit 1975 zahlt der Gesetzgeber auch für das erste Kind.

Gesetz Das Kindergeld ist überwiegend im Einkommensteuergesetz geregelt. Für die Auszahlung zuständig sind jedoch nicht die Finanzämter, sondern die bei der Bundesagentur für Arbeit angesiedelten 102 Familienkassen. Bei den Beschäftigten im öffentlichen Dienst ist es der Arbeitgeber. Die Zahl der bisher 102 Auszahlungsstellen soll nun auf 14 verringert werden.

Bezug In Deutschland sind gegenwärtig 8,8 Millionen Haushalte bezugsberechtigt. Für das erste und zweite Kind stehen Eltern unabhängig vom Einkommen 184 Euro zu, für das dritte 190 Euro, für das vierte und jedes weitere 215 Euro. Mit insgesamt 38,5 Milliarden Euro gilt das Kindergeld als aufwendigstes familienpolitisches Förderinstrument in Deutschland.

Damit nicht genug: neben der Umstrukturierung hat die Bundesagentur mit einer Flut von Kindergeldanträgen von Saisonarbeitern aus dem EU-Ausland zu tun. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte 2012 festgestellt, dass diese Arbeitskräfte ebenso Anspruch auf Kindergeld haben wie jeder andere Arbeitnehmer auch, der in Deutschland Steuern bezahlt. Weil dies auch gilt, wenn die Kinder weiter im Heimatland leben, überschwemmen die Saisonarbeiter die Bundesagentur nun mit Neuanträgen. Rund solcher 30 000 Anträge sollen es laut „FAZ“ sein, die nun weitgehend auf Eis liegen.

Jährlich 200 Millonen Euro Kindergeld für Saisonarbeiter

Rund 200 Millionen Euro kostet das den Steuerzahler jährlich. Dem Bundesfinanzministerium zufolge sollen dadurch zum Ende des Jahrzehnts Mehrkosten von bis zu zwei Milliarden Euro auflaufen. Um die Anträge zu bearbeiten, wurden die Vorgänge in fünf Familienkassen konzentriert, wo „spezialisierte Teams“ gebildet wurden, um die „sehr komplexe Rechtsmaterie besser beherrschen zu können“. Die „unerwartet hohe Zahl von Anträgen“ der Saisonarbeiter hat in einigen Familienkassen in Deutschland zu „Verzögerungen in der Bearbeitung“ von Kindergeld geführt, gesteht die Bundesagentur ein.

In Baden-Württemberg seien von den Verzögerungen vor allem Deutsche betroffen, die zuvor in der Schweiz tätig gewesen seien. Für den überwiegenden Teil der 1,2 Millionen Kindergeldberechtigten in Baden-Württemberg aber soll alles nach Plan laufen. Nur im „Raum Konstanz“ habe es aufgrund „der Übergabe von Zuständigkeiten“ in rund 700 Fällen Verzögerungen gegeben. Näheres ist nicht in Erfahrung zu bringen. Angeblich muss ein Kindergeldberechtigter im Südwesten derzeit etwa 18 Tage auf einen Bescheid warten.

„Wahnsinnig viele unbearbeitete Anträge“

Max und Martina B. warten immer noch. Im Dezember vorigen Jahres hatte sich erstmals ein Mitarbeiter der Familienkasse mit dem Hinweis gemeldet, es fehlten im Antrag weitere Angaben. Wenn die Unterlagen da seien, würde es noch „zehn bis 14 Tagen“ dauern bis der Bescheid da sei, hieß es. Wochen vergingen. Nichts geschah. Martina B. hat immer wieder mal die Hotline angerufen und wurde vertröstet. Dann reichte es ihr. Fast 4000 Euro fehlen. „Bei uns ist das nicht so schlimm. Wir verdienen gut, aber was ist mit den sozial Schwachen?“, fragt sie.

Als sie sich massiv beschwerte, redete die Sachbearbeiterin am Telefon Klartext. Es gebe „wahnsinnig viele unbearbeiteter Anträge“. Aus Nürnberg kämen klare Anweisungen, die Antragssteller zu vertrösten – obwohl alle wüssten, dass es Monate oder über ein Jahr dauern könne, bis die Anträge bearbeitet seien. Und ihr Antrag? Der liege noch immer in Lörrach. Er werde wohl demnächst zur Weiterbearbeitung geschickt, sagte die Sachbearbeiterin. „Wenn alles gut geht.“

Ein familienpolitisches Förderinstrumtent

NS-Zeit Das Kindergeld wurde in Deutschland zur Zeit des Nationalsozialismus als „Kinderbeihilfe“ für „arische“ Familien 1935 eingeführt. 1954 begannen die Familienausgleichskassen für das dritte und jedes weitere Kind 25 D-Mark zu zahlen. 1961 bekamen Familien bereits für das zweite Kind Geld. Seit 1975 zahlt der Gesetzgeber auch für das erste Kind.

Gesetz Das Kindergeld ist überwiegend im Einkommensteuergesetz geregelt. Für die Auszahlung zuständig sind jedoch nicht die Finanzämter, sondern die bei der Bundesagentur für Arbeit angesiedelten 102 Familienkassen. Bei den Beschäftigten im öffentlichen Dienst ist es der Arbeitgeber. Die Zahl der bisher 102 Auszahlungsstellen soll nun auf 14 verringert werden.

Bezug In Deutschland sind gegenwärtig 8,8 Millionen Haushalte bezugsberechtigt. Für das erste und zweite Kind stehen Eltern unabhängig vom Einkommen 184 Euro zu, für das dritte 190 Euro, für das vierte und jedes weitere 215 Euro. Mit insgesamt 38,5 Milliarden Euro gilt das Kindergeld als aufwendigstes familienpolitisches Förderinstrument in Deutschland.