Personalentscheidungen im Land dürfen durch die Absprachen von Grünen und CDU nicht zur Farce werden, kommentiert der StZ-Autor Andreas Müller.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Das Wort klingt harmloser als das, was damit gemeint ist. Ein „Vorschlagsrecht“ haben sich Grüne und CDU also für wichtige Posten im Land gesichert. Ob oberster Datenschützer, Präsident des Rechnungshofs oder höchster Verfassungsrichter – jeweils eine der Parteien, hat man vereinbart, darf dafür einen Kandidaten nominieren. Entschieden sei damit noch nichts, heißt es beruhigend, die Vorgeschlagenen müssten natürlich fachlich geeignet sein. So weit die Theorie.

 

In der Praxis können solche Absprachen schnell dazu führen, dass Personalentscheidungen zur Farce werden – so wie 2011 bei der Wirtschaftsfördergesellschaft des Landes. Da meldeten sich Dutzende von Bewerbern auf die vermeintlich offene Ausschreibung. Am Ende aber kamen – Überraschung – genau jene beiden Kandidaten heraus, die Grüne und SPD vorab ausgeguckt hatten. Damals wurde über „Vorschlagsrechte“ nur gemunkelt, nun hat Grün-Schwarz sie notgedrungen offengelegt. Umso genauer werden die zuständigen Gremien und auch die Öffentlichkeit hinschauen müssen, wenn es ans Besetzen der fraglichen Posten geht. Steht wirklich das persönliche Profil im Vordergrund – oder doch die Parteinähe? Das wird jetzt jedes Mal gefragt werden. Kretschmann, Strobl & Co. dürfte noch manche unangenehme Debatte ins Haus stehen.