Die baden-württembergischen Hochschulen bekommen bis 2020 finanzielle Sicherheit. Dafür müssen sie aber auch Gegenleistungen erbringen. Der neue Pakt „Perspektive 2020“ wird am Freitag von der Landesregierung und den Rektoren feierlich unterzeichnet.

Stuttgart - Im ganz großen Rahmen treffen am Freitag die Rektoren der baden-württembergischen Hochschulen und die Spitzen der Landesregierung zusammen. Es geht um Milliarden und um die Zukunft der Hochschulen. Da gibt sich der Ministerpräsident ebenso die Ehre wie der Finanzminister, die Wissenschaftsministerin ist ohnehin mit von der Partie. Regierende und Magnifizenzen unterzeichnen den Hochschulfinanzierungsvertrag „Perspektive 2020“. Er garantiert den Hochschulen vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2020 ein festes Budget. Die Ausgangsbasis sind 2,47 Milliarden Euro.

 

Nach monatelangen Verhandlungen erhöht die Landesregierung mit dem Vertrag die Grundfinanzierung an allen Hochschularten um drei Prozent. In Zukunft werden auch die Tarifsteigerungen bei den Gehältern vom Land übernommen. Die neun Landesuniversitäten müssen künftig ihre Energiekosten nicht mehr aus eigenen Mitteln bestreiten. Für Baumaßnahmen gibt es 600 Millionen Euro.

Grundfinanzierung steigt

Die Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) hat schon bei der Präsentation der Eckpunkte des Vertrags im Sommer betont, die Grundfinanzierung der Hochschulen steige innerhalb der sechsjährigen Laufzeit von 2,47 Milliarden auf mehr als drei Milliarden Euro. Das freut die Hochschulen, denn die Grundfinanzierung bietet eine verlässliche Grundlage, vor allem auch für die Einrichtung fester Stellen. Nach anfänglicher überschwänglicher Begeisterung aufseiten einiger Rektoren, ist inzwischen Ernüchterung eingetreten.

„Frisches Geld“ oder nicht

Die Landesregierung lobt sich selbst, sie gebe „1,1 Milliarden neue Mittel“ in die Hochschulhaushalte. Das hält nicht nur die Opposition für Definitionssache. Die Koalition schiebe das Geld für die Hochschulen von der linken in die rechte Tasche, kritisieren anhaltendend die hochschulpolitischen Sprecher Sabine Kurtz (CDU) und Friedrich Bullinger (FDP). Das Geld wird teilweise umgeschichtet. Die „Kompensationsmittel“, mit denen das Land den Hochschulen die abgeschafften Studiengebühren erstattet, fließen in die festen Haushalte, ebenso wie Teile des Geldes aus den Ausbauprogrammen Hochschule 2012 und dem Masterausbauprogramm. Die Landesregierung stellt sich jedoch auf den Standpunkt, die Programme würden 2017 auslaufen, also sei alles Geld was bis 2020 so gewährt werde, frisches Geld.

Auch wenn die Hochschulen einhellig loben, dass sie mehr Planungssicherheit hätten, wenn nun die Grundfinanzierung erhöht wird, wehren sie sich doch gegen den Eindruck, sie würden künftig im Geld schwimmen. Bastian Kaiser, der Vorsitzende der Rektorenkonferenz der Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW), lobt, „die erfolgreiche Arbeit der Hochschulen ist ohne Reduktionen bis 2020 gesichert“. Dennoch hätten die HAW und die duale Hochschule (DHBW) nicht so viel Spielraum wie die Universitäten. Bei den Hochschulen werden Experten zufolge die gesamten Programmmittel in die Grundfinanzierung umgewandelt, damit die dreiprozentige Erhöhung erreicht wird. Bei den HAW bleibe ein großer Anteil der Mittel zweckgebunden.

Gegenleistungen erwartet

Grün-Rot erwartet Gegenleistung

Die Landesregierung erwartet durchaus Gegenleistungen. Die Hochschulen verpflichten sich unter anderem, möglichst viele befristete Stellen in Dauerstellen umzuwandeln. Sie sollen sich auch darum bemühen, die Studienerfolgsquote zu verbessern und sich an Studien zu den Themen Berufserfolg, Studienerfolg und Studienabbruch beteiligen. Auch sollen sich die Hochschulen weiterhin um strategische Partnerschaften mit der Industrie bemühen. In der Folge des Vertrags werden diverse Arbeitsgruppen eingesetzt.

Von strategischer Bedeutung ist der Auftrag einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Wissenschaftsministerium und Hochschulen, messbare Kennziffern zu entwickeln, mit denen die Leistungen der Hochschulen bewertet werden können. Das geht aus dem Entwurf des Vertrages hervor, der der Stuttgarter Zeitung vorliegt. Dabei sollen Felder wie Lehre und Studium, Forschung, wissenschaftlicher Nachwuchs, Gleichstellung, akademische Weiterbildung sowie der Wissens- und Technologietransfer bewertet werden. Es sei von herausragender Bedeutung, „ein System zur Ermittlung von Erfolgsquoten zu etablieren“, heißt es in dem Vertragsentwurf. Die Kennziffern sollen nicht an die Finanzströme gekoppelt werden.