Ausschlaggebendes Kriterium für die Eingruppierung in eine der drei Pflegestufen war bisher der Zeitaufwand bei der Grundpflege: Waschen, Anziehen, Essen und Ähnliches. Für Pflegestufe I muss täglich ein Mindesthilfebedarf von eineinhalb Stunden für Grundpflege und Haushalt bestehen, für Pflegestufe II mindestens 120 Minuten Grundpflege und 60 Minuten für die Hauswirtschaft und bei Pflegestufe III mindestens 240 Minuten und regelmäßige nächtliche Grundpflege sowie 60 Minuten für Hauswirtschaft. Wer keine körperliche Gebrechen hat, aber an Demenz erkrankt ist, wurde häufig in keiner der drei Stufen erfasst. Im ersten Pflegestärkungsgesetz wurde das Problem Demenz bereits angegangen.