Rund 70 Gewehre und Faustfeuerwaffen hat ein Mann aus Korb legal bei sich zu Hause aufbewahrt. Sechs Revolver und Pistolen waren jedoch nicht bei der zuständigen Behörde registriert. Deshalb ist er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Manteldesk: Thomas Schwarz (hsw)

Ein Jahr Haft auf Bewährung, verbunden mit einer Auflage von 1000 Euro Geldbuße, hat das Amtsgericht Waiblingen gegen einen 73-jährigen Mann aus Korb verhängt, bei dem sechs nicht registrierte Pistolen und Revolver gefunden worden waren. Der Mann, der 70 Gewehre und Faustfeuerwaffen legal sein eigen nennt, gab als Erklärung an, die beanstandeten Exemplare habe er in den 60er-Jahren ebenfalls ordentlich bei einem Stuttgarter Händler gekauft. Allerdings habe er damals nur einen Waffenschein vorlegen müssen, keine Waffenbesitzkarte, auf der die einzelnen Stücke vermerkt wurden. Er sei überzeugt gewesen, es sei alles in Ordnung, als die Kontrolleure bei ihm erschienen. „Ich bin aus allen Wolken gefallen. Die Waffen hatte ich ja schon immer.“

 

Aufregung 1973 um das Waffengesetz

Wie berichtet, war am ersten Verhandlungstag unklar, wie die Bestimmungen des Waffenrechts vor dem Jahr 1973 im Land aussahen. Erst damals wurde ein bundesweit einheitliches Gesetz eingeführt, das dann zwingend eine Waffenbesitzkarte vorsah, wenn jemand auf legale Weise eine Schusswaffe kaufen oder besitzen wollte. „Das war damals in aller Munde, weil es eine Amnestie für die gab, die Waffen anmeldeten, die sie bereits zu Hause hatten“, erklärte die Amtsrichterin Christel Dotzauer. Deshalb habe der Angeklagte spätestens damals diese Waffen registrieren lassen müssen. Der frühere Leiter des Waffenamtes im Waiblinger Landratsamt war eigens als Zeuge geladen worden, um das damalige Prozedere zu schildern.

„Wir haben alle Schützenvereine angeschrieben, in Amtsblättern veröffentlicht und über die Medien bekannt gemacht, wie das vor sich geht“, berichtete der Pensionär. Waffenbesitzer wandten sich an ihre Bürgermeisterämter und gaben an, welcherart Waffe sie besaßen. Diese Listen wurden dann an das Landratsamt geschickt, dort wurde eine Waffenbesitzkarte ausgestellt und diese wieder via Bürgermeisteramt an den Waffenbesitzer gesandt. „Dieser wurde ausdrücklich aufgefordert, alle Angaben zu prüfen“, betonte der frühere Amtsleiter. Als 1976 nochmals eine Amnestie erfolgte, hätte der Angeklagte spätestens dann davon hören müssen, so die Richterin, die einige Widersprüche in dessen Angaben fand.

Vorsatz – nicht Fahrlässigkeit

„Als sie erfuhren, dass die Kontrolleure in einer Woche wiederkommen wollten, hatten Sie das Problem, wegen der Anzahl ihrer Waffen nicht mehr rechtzeitig herausfinden zu können, welche der Waffen nicht registriert waren“, beurteilte sie die Situation des Angeklagten, als dieser die Besucher vom Landratsamt bei ihrem ersten Erscheinen mit der Behauptung abwimmeln konnte, er sei krank. Sein Verteidiger argumentierte, der 73-Jährige habe nur fahrlässig gehandelt, nicht vorsätzlich und beantragte eine Geldstrafe. Die Richterin folgte jedoch dem Antrag der Staatsanwältin und verurteilte ihn wegen eines vorsätzlichen Verstoßes gegen die Bestimmungen des Waffenrechts.