Ex-Polizeipräsident Siegfried Stumpf hat sich beim Einsatz am 30. September 2010 nicht strafbar gemacht. Das hat die Staatsanwaltschaft entschieden.

Stuttgart - Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf ein Ermittlungsverfahren gegen den früheren Stuttgarter Polizeipräsidenten Siegfried Stumpf wegen des Einsatzes gegen S21-Demonstranten. Es gebe keine Anhaltspunkte für ein strafbares Handeln Stumpfs bei der Polizeiaktion am 30. September 2010 im Schlossgarten, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Freitag in Stuttgart. Mehr als 100 Menschen waren damals verletzt worden.

 

Stumpf war Polizeiführer des Einsatzes mit Wasserwerfern und Pfefferspray. Die Stuttgart-21-Gegner hatten vergeblich gegen das spätere Fällen der ersten Bäume protestiert. Danach waren bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft rund 400 Anzeigen unter anderem gegen Polizeibeamte eingegangen. Die Rechtmäßigkeit des Einsatzes an sich wird vom Verwaltungsgericht Stuttgart überprüft. Diese Entscheidung steht noch aus.

„Die Anwendung unmittelbaren Zwanges bei der Durchführung des Polizeieinsatzes war grundsätzlich zulässig. Dessen Freigabe durch den Polizeipräsidenten hielt sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben“, erklärte die Staatsanwaltschaft. Über einen eventuell unverhältnismäßigen Einsatz der Wasserwerfer sei Stumpf nicht unterrichtet gewesen.

Stumpf war Ende April mit 60 Jahren in den Ruhestand versetzt worden. Sein Nachfolger ist seit 1. Juni Thomas Züfle.